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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass durch eine Gesetzesänderung des Umsatzsteuergesetzes die Besteuerung von Medikamenten generell auf 7% gesenkt wird.
Razones.
Medikamente werden generell immer teurer und die Krankenkassen ziehen sich bei der Bezahlung vonMedikamenten immer weiter aus ihrer Verantwortung zurück. Das ist ein allgemeines Problem. Es betrifft alleAltersgruppen und alle Bevölkerungsschichten in unserer Gesellschaft. Besonders betroffen sind chronischKranke und ältere Menschen.Die Mehrwertsteuer wird im § 12 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Die Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und2) ist die Liste, in der dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegende Gegenstände festgeschrieben sind.Nicht zu verstehen ist dabei unter anderem, das Hunde-und Katzenfutter oder Feinschmeckerprodukte wieGänseleber, Garnelen, Froschschenkel und Wachteleier sowie Kunstschätze und Sammlerstücke wie Gemäldeoder Münzen, mit sieben Prozent versteuert werden.Des Weiteren wird nach einer Berechnung des Deutschen Zigarettenverbandes vom 01.01.2013-31.12.2013für Zigaretten die Mehrwertsteuer auf den Nettopreis berechnet, das heißt im Klartext eine Mehrwertsteuervon 15,97 %.Eine umfassende Gesamtlösung zur Steuergesetzgebung war von der Regierungskoalition schon im Herbst2010 angekündigt worden.Aus den genannten Gründen sollte der Deutsche Bundestag eine Aufnahme von Medikamenten in die Anlage2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) beschließen.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
13/11/2013
La petición termina:
25/12/2013
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 2-18-08-6120-000652Umsatzsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass über eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes
die Besteuerung von Medikamenten generell dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz
unterworfen wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, Medikamente würden immer teurer und die
Krankenkassen zögen sich bei der Bezahlung immer weiter aus ihrer Verantwortung
zurück. Dieser Sachverhalt betreffe alle Altersgruppen und alle
Bevölkerungsschichten. Besonders betroffen seien chronisch Kranke sowie ältere
Menschen.
In der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2... Más.