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Umsatzsteuer - Absenkung für alle Medikamente auf 7%

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass durch eine Gesetzesänderung des Umsatzsteuergesetzes die Besteuerung von Medikamenten generell auf 7% gesenkt wird.

Selgitus

Medikamente werden generell immer teurer und die Krankenkassen ziehen sich bei der Bezahlung vonMedikamenten immer weiter aus ihrer Verantwortung zurück. Das ist ein allgemeines Problem. Es betrifft alleAltersgruppen und alle Bevölkerungsschichten in unserer Gesellschaft. Besonders betroffen sind chronischKranke und ältere Menschen.Die Mehrwertsteuer wird im § 12 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Die Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und2) ist die Liste, in der dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegende Gegenstände festgeschrieben sind.Nicht zu verstehen ist dabei unter anderem, das Hunde-und Katzenfutter oder Feinschmeckerprodukte wieGänseleber, Garnelen, Froschschenkel und Wachteleier sowie Kunstschätze und Sammlerstücke wie Gemäldeoder Münzen, mit sieben Prozent versteuert werden.Des Weiteren wird nach einer Berechnung des Deutschen Zigarettenverbandes vom 01.01.2013-31.12.2013für Zigaretten die Mehrwertsteuer auf den Nettopreis berechnet, das heißt im Klartext eine Mehrwertsteuervon 15,97 %.Eine umfassende Gesamtlösung zur Steuergesetzgebung war von der Regierungskoalition schon im Herbst2010 angekündigt worden.Aus den genannten Gründen sollte der Deutsche Bundestag eine Aufnahme von Medikamenten in die Anlage2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) beschließen.

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uudised

  • Pet 2-18-08-6120-000652Umsatzsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass über eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes
    die Besteuerung von Medikamenten generell dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz
    unterworfen wird.
    Zur Begründung wird ausgeführt, Medikamente würden immer teurer und die
    Krankenkassen zögen sich bei der Bezahlung immer weiter aus ihrer Verantwortung
    zurück. Dieser Sachverhalt betreffe alle Altersgruppen und alle
    Bevölkerungsschichten. Besonders betroffen seien chronisch Kranke sowie ältere
    Menschen.
    In der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2... Edasi

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