Regione: Germania

Umsatzsteuer - Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

51 Firme

La petizione è stata respinta

51 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass die Benachteiligung des Bürgers im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) abgestellt wird und die europäische Richtlinie 77/388/EWG vollständig umgesetzt wird. Danach dürfen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Gebühren der Feuerstättenschau keine Umsatzsteuer verlangen.

Motivazioni:

Die Ausstellung eines Feuerstättenbescheids ist eine hoheitliche Tätigkeit, d. h. ein Verwaltungsakt. Für die durch die Behörde festgelegten Gebühren beträgt die gesetzliche Umsatzsteuer Null und nicht 19 %. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die europäische Richtlinie 77/388/EWG.

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Dati della petizione

Avviata la petizione: 30/07/2016
La petizione termina: 17/10/2016
Regione: Germania
Categorie:

Novità

  • Pet 2-18-08-6120-034891

    Umsatzsteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent begehrt eine Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes mit
    dem Ziel, dass Bezirksschornsteinfeger für die Gebühren der Feuerstättenschau
    keine Umsatzsteuer verlangen dürfen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die Ausstellung eines Feuerstättenbescheides sei
    eine hoheitliche Tätigkeit, auf die durch die Behörde festgelegten Gebühren könne
    keine gesetzliche Umsatzsteuer erhoben werden. Dies folge aus der Europäischen
    Richtlinie... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

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