Umsatzsteuer - Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
51 Unterstützende 51 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

51 Unterstützende 51 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass die Benachteiligung des Bürgers im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) abgestellt wird und die europäische Richtlinie 77/388/EWG vollständig umgesetzt wird. Danach dürfen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Gebühren der Feuerstättenschau keine Umsatzsteuer verlangen.

Begründung

Die Ausstellung eines Feuerstättenbescheids ist eine hoheitliche Tätigkeit, d. h. ein Verwaltungsakt. Für die durch die Behörde festgelegten Gebühren beträgt die gesetzliche Umsatzsteuer Null und nicht 19 %. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die europäische Richtlinie 77/388/EWG.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-6120-034891

    Umsatzsteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent begehrt eine Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes mit
    dem Ziel, dass Bezirksschornsteinfeger für die Gebühren der Feuerstättenschau
    keine Umsatzsteuer verlangen dürfen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die Ausstellung eines Feuerstättenbescheides sei
    eine hoheitliche Tätigkeit, auf die durch die Behörde festgelegten Gebühren könne
    keine gesetzliche Umsatzsteuer erhoben werden. Dies folge aus der Europäischen
    Richtlinie... weiter

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