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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass die Benachteiligung des Bürgers im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) abgestellt wird und die europäische Richtlinie 77/388/EWG vollständig umgesetzt wird. Danach dürfen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Gebühren der Feuerstättenschau keine Umsatzsteuer verlangen.
Pamatojums
Die Ausstellung eines Feuerstättenbescheids ist eine hoheitliche Tätigkeit, d. h. ein Verwaltungsakt. Für die durch die Behörde festgelegten Gebühren beträgt die gesetzliche Umsatzsteuer Null und nicht 19 %. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die europäische Richtlinie 77/388/EWG.
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Sākās petīcija:
30.07.2016
Petīcija beidzas:
17.10.2016
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 2-18-08-6120-034891
Umsatzsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent begehrt eine Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes mit
dem Ziel, dass Bezirksschornsteinfeger für die Gebühren der Feuerstättenschau
keine Umsatzsteuer verlangen dürfen.
Zur Begründung wird ausgeführt, die Ausstellung eines Feuerstättenbescheides sei
eine hoheitliche Tätigkeit, auf die durch die Behörde festgelegten Gebühren könne
keine gesetzliche Umsatzsteuer erhoben werden. Dies folge aus der Europäischen
Richtlinie... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.