Umsatzsteuer - Befreiung inländischer Gewerbetreibender von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
27 Unterstützende 27 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

27 Unterstützende 27 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Bürokratieabbau:Der Deutsche Bundestag möge beschließen , dass inländische Gewerbetreibende von der Pflicht der Umsatzsteuervoranmeldung im Hinblick auf die Vorsteuer befreit werden.Eine Umsatzsteuervoranmeldung ist mit erheblichemAufwand für inländische Unternehmen verbunden.Ich möchte, dass alle Unternehmen, die eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer haben ( im folgenden (Umstva –ID) eine Chip Karte bekommen ähnlich der Krankenversicherungskarte.

Begründung

Die Mwst ist eine Endverbrauchersteuer. Sämtliche Nutzungen der Umstva – ID –Karte Können online an das Finanzamt gemeldet werden. Vergleichbar mit der Ec Kartennutzung oder vom System her die Krankenversciherungskarte.Beispiel:Kauft nun ein Handwerker z.B. Waren bei seinem Großhändler und weist sich mit der Karte aus muss er die Umsatzsteuer des Großhändlers nicht mehr bezahlen. Der Vorsteuerabzug entfällt demzufolge. Natürlich muss der Großhändler in diesem Fall die Karte einlesen; das kann aber auf mit vorhandenen EC terminal verknüpft werden.Erst wenn der Handwerker alle seine „Einkäufe“ mit seinem Gewerk einem Privatkunden verkauft schreibt er eine Rechnung Betrag (netto) + Mwst. Diese Mwst führt er dann an das Finanzamt ab. Sämtliche Nutzungen der Umstva – ID -Karte können online an das Finanzamt gemeldet werden. Dann ergeben sich für jeden gewerbetreibenden zwangsläufig richtige Steuererklärungen im Bereich der MWST.Der Vorteil wäre erheblich sowohl für die Gewerbetreibenden als auch für die Finanzbehörden. Und das sind im wesentlichen die Mittelständler und die KMU´s.Frei werdendes Personal in den Behörden könnte besser genutzt werden. Natürlich sind Warenströme von und nach Deutschland davon nicht betroffen. ( z.B Einfuhrumsatzsteuer )

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