Umsatzsteuer - Ermäßigter Steuersatz auf Sicherheitsartikel für Kinder

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

237 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

237 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Sicherheitsartikel für Kinder, wie Autokindersitze, ein deutlich ermäßigter Steuersatz angewendet wird.

Begründung

Nach aktuellen Zahlen der ETSC (European Transport Safety Council)starben in der EU über die letzten zehn Jahren 8100 Kinder im Straßenverkehr. Hiervon ist jedes zweite Kind in einem Auto ums Leben gekommen, das heißt 4050 Kinder starben im Fahrzeug.Ein Drittel der Kinder war zu Fuß unterwegs und 13 Prozent auf dem Fahrrad.Die ETSC gibt klare Hinweise, wie diese Zahlen reduziert werden könnten. Neben weiteren Assistenzsystemen für Autos und Geschwindigkeitsbegrenzungen in durch Kinder hochfrequentierten Straßen, wird klar gesagt: korrekt angepasste Autokindersitze können deutlich zur Reduktion von verkehrstoten Kindern beitragen.Aktuell fahren zu viele Kinder ohne oder in einem nicht korrekt angepassten Sitz und die Zahl der Fehlbedienung ist sehr groß.Neben besserer Aufklärung der Eltern über die Wichtigkeit eines korrekt passenden und genutzten Kindersitzes, kann hier die Bundesrepublik Deutschland auch ganz konkrete Maßnahmen ergreifen.In Deutschland zahlen Eltern für Autokindersitze den vollen Mehrwertsteuersatz von 19%, wohingegen die EU den Weg freigemacht hat für ermäßigte Mehrwertsteuersätze.Aktuell nutzen diese Möglichkeit jedoch nur Kroatien, Zypern, Polen, Portugal und Großbritannien.Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Eltern nicht durch eine Steuerentlastung beim Kauf eines guten, hochwertigen und korrekt passenden Kindersitzes.Hier sehe ich die Notwendigkeit eines deutlichen Zeichens: Der deutsche Bundestag zeigt den Eltern mit der Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes, dass ein guter Autokindersitz so wichtig ist, dass hier Handlungsbedarf gesehen wurde.Neben der finanziellen Entlastung der Eltern, welche hier am richtigen Ende ansetzt, wird also auch bereits an der Aufklärung gearbeitet.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.02.2018
Sammlung endet: 16.04.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-19-08-6120-004334 Umsatzsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin möchte erreichen, dass auf Sicherheitsartikel für Kinder, wie
    beispielsweise Autokindersitze, ein deutlich ermäßigter Steuersatz angewendet wird.

    Zur Begründung wird ausgeführt, nach den Zahlen des European Transport Safety
    Council seien in den letzten 10 Jahren 8.100 Kinder im Straßenverkehr gestorben.
    Aktuell würden viele Kinder ohne oder in nicht korrekt angepassten Sitzen in
    Kraftfahrzeugen befördert. Neben einer besseren Aufklärung der Eltern über die
    Wichtigkeit eines korrekt passenden und genutzten Kindersitzes könne über eine
    entsprechende steuerliche Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes die Eltern
    motiviert werden, gute, hochwertige und korrekt passende Kindersitze zu erwerben.
    Entsprechende gesetzliche Möglichkeiten gebe es in Kroatien, Zypern, Polen,
    Portugal und Großbritannien.

    Auf den weiteren Begründungsinhalt der auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages veröffentlichten Petition wird Bezug genommen. Es gab 7
    Diskussionsbeiträge und 237 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
    Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    wie folgt zusammenfassen:

    Der nationale Gesetzgeber hat bei der Umsatzsteuer nach dem
    Mehrwertsteuersystem in eingehenden Beratungen und im Rahmen von
    Gesamtabwägungen eine Gesamtkonzeption entwickelt und fortgeführt. § 12 des
    Umsatzsteuergesetzes (UStG) sieht zwei Steuersätze vor, den allgemeinen
    Steuersatz (19%) und den ermäßigten Steuersatz (7%). Für eine ermäßigte
    Besteuerung ist allein entscheidend, ob ein Gegenstand im § 12 Abs. 2 UStG bzw. in
    der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 genannt ist. Autokindersitze sind dort nicht
    aufgeführt. Für die Einordnung in den ermäßigten Steuersatz kommt es darüber
    hinaus nicht darauf an, ob und inwieweit ein Gegenstand förderungswürdig oder wie
    hier gesetzlich vorgeschrieben ist. Die nationale Zuordnung von Autokindersitzen
    zum allgemeinen Steuersatz, so wie beispielsweise auch Babywindeln oder
    Kinderspielzeug, steht im Einklang mit den Vorgaben des Artikels 98 Abs. 2 der
    Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in Verbindung mit der Nr. 4 des Anhangs III dieser
    Richtlinie. Aus EU-rechtlicher Sicht wäre zwar eine ermäßigte Besteuerung von
    Autokindersitzen zulässig, sie ist aber keinesfalls zwingend. Gegen die Einführung
    einer Ermäßigung spricht die Erwägung, dass die Umsatzsteuer nur ein Bestandteil
    des Preises ist, der im Einzelhandel berechnet wird. Die Weitergabe einer
    Umsatzsteuerersparnis an die Kunden läge allein im Ermessen des Unternehmers
    und könnte vom Gesetzgeber nicht sichergestellt werden. Aus Sicht der
    Bundesregierung ist die Ermäßigung deshalb kein geeignetes Mittel, eine dauerhafte
    Entlastung der Betroffenen zu erreichen und den Absatz von Autokindersitzen oder
    anderen sicherheitsrelevanten Gegenständen zu befördern.

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
    nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
    weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Ein Auto ist ein Luxusartikel, also auch das entsprechende Zubehör. Wenn geschrieben worden wäre: Steckdosensicherungen ... Im Anbetracht dessen, dass der Indisvidualverkehr abgeschafft werden soll, wäre es sinnvoller mehr in die Richtung zu fordern: Kindersitze ind Buss und Bahn ...

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49 %
243 Unterschriften
115 Tage verbleibend

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