Umsatzsteuer - Ermäßigter Steuersatz von 7 % auf alle Lebensmittel für Rentner

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

47 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

47 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge für Rentner den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf alle Lebensmittel beschließen.

Begründung

Im Kampf gegen Altersarmut schlage ich vor: Rentner zahlen nur den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf alle Lebensmittel!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.01.2018
Sammlung endet: 07.03.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-19-08-6120-002476 Umsatzsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte, dass bei allen Lebensmitteln, soweit sie von Rentnern gekauft
    werden, nur der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt.

    Zur Begründung wird ausgeführt, dies sei ein Beitrag zur Bekämpfung der
    Altersarmut.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Es gab 33 Diskussionsbeiträge und 47 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
    Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    wie folgt zusammenfassen:

    Die Umsatzsteuer (ausgenommen die Einfuhrumsatzsteuer) ist in ihrer
    wirtschaftlichen Wirkung eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der weitestgehend
    der gesamte private und öffentliche Verbrauch (d.h. vom Endverbraucher erworbene
    Güter und in Anspruch genommene Dienstleistungen) belastet wird und zwar
    unabhängig von individuellen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen. Das
    Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist im Rahmen
    der Umsatzbesteuerung nicht anzuwenden. Eine besondere
    Umsatzsteuervergünstigung für bestimmte Personengruppen – ob nun Rentner oder
    Geringverdiener – wäre system- und möglicherweise zudem verfassungswidrig. Im
    Übrigen wird der Verkauf der meisten Lebensmittel, einschließlich Leitungswasser,
    tierischer Milch, Tee und Kaffee bereits heute dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in
    Höhe von 7% unterworfen. Dem Regelsteuersatz in Höhe von 19% unterliegen
    dagegen insbesondere Getränke, wie z.B. Limonaden, Milchmischgetränke mit
    einem Milchanteil von weniger als 75% und Alkoholika. Ferner ist der Verzehr von
    Speisen und Getränken an Ort und Stelle, wie z.B. in Restaurants, nicht begünstigt.

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
    nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
    weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
115 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern