428 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine Umsatzsteuerbefreiung für Waren und Lebensmitteln die an Wohlfahrtsverbände abgegeben/gespendet werden im Umsatzsteuerrecht einzuführen.
Razões
Aufgrund der Steuererhebungspraxis hatten einige Spender in den letzten Wochen die Abgabe von Lebensmitteln an Wohlfahrtsverbände eingestellt.Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass auf Lebensmittel- und Sachspenden Umsatzsteuer fällig wird – unabhängig davon, ob die Waren verkauft oder unentgeltlich an sozial und wirtschaftlich benachteiligte Menschen weitergegeben werden.Die Vernichtung genießbarer Lebensmittel wird derzeit steuerlich günstiger behandelt, als deren Spende für wohltätigen Zweck.Am Beispiel der Bäcker heißt das: Werden die überzähligen Backwaren vernichtet, fällt laut Gesetz keine Umsatzsteuer an. Auch auf Grund des Hintergrundes das in Deutschland Tonnen von verwertbaren Lebensmittel vernichtet werden, sollte durch eine Änderung im Steuerrecht ein Abgabe solcher Waren an Wohlfahrtsverbände erleichtert werden.
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fazer o download (PDF)Detalhes da petição
Petição iniciada:
27/08/2012
Petição termina:
08/10/2012
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 2-17-08-6120-041281Umsatzsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass für Waren und Lebensmittel, die an
Wohlfahrtsverbände abgegeben/gespendet werden, eine Umsatzsteuerbefreiung
eingeführt wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, aufgrund der bisherigen Steuererhebungspraxis bei
der Umsatzsteuer hätten einige Spender von Waren und Lebensmitteln in den letzten
Wochen die Abgabe von Spenden als Wohlfahrtsverbände eingestellt. Die aktuelle
Gesetzgebung sehe vor, dass auf Lebensmittel- und Sachspenden Umsatzsteuer
fällig werde, und zwar unabhängig davon, ob die Waren... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.