Umsetzung des Beschlusses der Kommission Studium und Lehre der OvGU zum Nachweis von Prüfungsunfähig

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Otto-von-Guericke-Universität

644 handtekeningen

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

644 handtekeningen

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

De petitie is gericht aan: Otto-von-Guericke-Universität

WICHTIG: Wir sammeln Unterschriften bis zur nächsten Senatskommission Studium & Lehre. Bitte macht mit bis zum 9.12.2012 (leider kann das Programm nur 4 Wochen Zeichnungsfrist einstellen)!

Reden

Liebe Kommilitoninnen & Kommilitonen, zur Zeit müsst ihr bei Prüfungsrücktritt durch Krankheit nur ein ärztliches Attest ohne zusätzliche Begründung einreichen/vorlegen. Dies wurde durch einen Beschluss der Senatskommission Studium und Lehre am 17.10.2012 bestätigt. Leider wird dieser Beschluss von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft missachtet. Diese Fakultät fordert dabei Informationen bis hin zu Symptomen, welche sie aufgrund der fehlenden medizinischen Expertise bspw. im Prüfungsausschuss gar nicht fachgerecht beurteilen kann. Dies widersetzt sich nicht nur dem Beschluss der Senatskommission, sondern ist auch moralisch höchst fragwürdig.

Wir fordern daher die Umsetzung des Beschlusses an allen Fakultäten der Universität!

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 28-11-2012
De petitie eindigt: 24-12-2012
Regio: Magdeburg
Categorie:

Bitte an die die ärztliche Schweigepflicht zu denken! Im Regelfall entbinde ICH , als Patient, den Arzt davon. Bei der Handhabe der Wirstchaftsfakultät würde man dann dazu "genötigt" dieses tun zu MÜSSEN. oder ist ein Diagnosekürzel keine Auskunft des Arztes über den Gesundheitszustand / kein privates Detail? !

Auf der Seite vom Stura kann man den Beschluss der Kommission nachlesen. Dort heißt es in Punkt 2 sinngemäß: Wenn der gelbe Zettel vom Arzt nichts hergibt, dann muss ne detailierte Begründung her. Nichts Anderes verlangt die FWW in meinen Augen. Sie bewegt sich daher voll im Rahmen der Richtlinien der Kommission.

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