Reģions: Vācija
Izglītība

UN-Kinderrechte sollen bundesweit Pflichtthema an deutschen Schulen werden.

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Alle 16 Landesministerien bzw. Behörden für Bildung
117 Atbalstošs

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Sei es durch Armut, Diskriminierung oder Gewalt: Wenn die Rechte eines Kindes in Deutschland verletzt werden, weiß es das in den meisten Fällen nicht und bittet auch niemanden um Hilfe. Nur jedes siebte Kind in Deutschland kennt seine Rechte.

Um dies zu ändern, möchte der Kinderschutzbund erwirken, dass die ersten 42 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention deutschlandweit ein Pflichtthema an Schulen im Primärbereich (Grundschulen) und im Sekundärbereich werden (Mittelstufe der Oberschule bzw. weiterführenden Schule, im Detail Hauptschule, Realschule und Sekundarbereich I des Gymnasiums und der Gesamtschule).

Denn nur wer seine Rechte kennt, kann auch von ihnen Gebrauch machen. Bitte unterstützen Sie diese Online-Petition.

Pamatojums

Seit dem 20. November 1989 gibt es die UN-Kinderrechtskonvention**, die jedem Kind unveräußerliche Rechte zum Beispiel auf gesunde Entwicklung, auf Schutz, Fürsorge und Beteiligung zuweisen und die auch von der Bundesrepublik Deutschland vorbehaltlos ratifiziert wurde. Eine zentrale Verpflichtung des Staates ist die Bekanntmachung dieser Rechte.

Bildung ist in Deutschland Ländersache. In allen Bundesländern steht Lehrkräften ausreichend Lehrmaterial zur UN-Kinderrechtskonvention zur Verfügung. Allerdings ist das Thema nicht in allen Bundesländern Pflichtbestandteil im Lehrplan.

Eine aktuelle Umfrage* zeigt, dass sich an der geringen Bekanntheit der Kinderrechtskonvention in den letzten Jahren nichts geändert hat: Auch im Jahre 2016 kennen sich nur 15% der Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren in Deutschland ganz gut mit der Kinderrechtskonvention aus, im Umkehrschluss bedeutet das: 85% von ihnen kennen die Kinderrechtskonvention nur vom Namen her oder haben noch nie davon gehört.

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