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Ungleichbehandlung von Rentnern bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung

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Gesundheits-Minister Daniel Bahr
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  1. Algatatud 2012
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Der Bundestag möge eine Änderung folgender gesetzlicher Regelung beschließen:

Die Krankenversicherung von Rentnern teilt sich in zwei Gruppen auf. Die Rentner, die ohne Probleme in die Rentnerkrankenversicherung aufgenommen werden und solche, die sich freiwillig weiter bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen.

Welche Versicherungsform zum Tragen kommt, hängt von den sogenannten Vorversicherungszeiten ab, nämlich den Zeiten, in denen man vor Rentenantritt in der gesetzlichen war. Fakt ist allerdings, daß seit dem Jahr 1985 still, heimlich und leise vom Bundestag die Regelung eingeführt wurde, daß man ein Arbeitsleben nun nicht mehr, wie jeder logische denkende Mensch als ganzes betrachtet und somit alle Zeiten gelten, in denen man gesetzlich krankenversichert war. Es wird seit diesem Zeitpunkt in 2 Teile geteilt, was für viele Rentner, vor allem die, nach einer Familienphase oder in höherem Alter nicht mehr so viel gearbeitet haben oder wie heute so oft vor allem aus gesundheitlichen Gründen Frührente beziehen, große Nachteile mit sich bringt, da die Versicherungszeiten dann nur noch ab 1985 gelten und all die Jahre (meistens der Löwenanteil), die man vorher gesetzlich versichert war , einfach unter den Tisch fallen und nicht mehr in die Vorversicherungszeiten mit einbezogen werden.

Der Nachteil besteht darin, daß sich jeder Rentner dumm und dusselig an Krankenversicherung zahlt, sofern er auch nur irgendeine Form von Nebeneinkunft hat, ihm Sparverträge, Zinsbeträge oder änliches ausgezahlt werden, was sicher nicht so unhäufig vorkommt. Denn die Kassenbeiträge werden voll darauf angerechnet und das bei einmaliger Auszahlung nicht nur für den Monat der Auszahlung, sondern über volle 12 Monate danach .

Selgitus

Daß ein Arbeitsleben in dieser Hinsicht mit solchen Folgen für Rentner geteilt wird, ist nicht nur mit nichts zu begünden und schon garnicht damit, daß die Krankenkassen am Stock gehen, sondern auch eine Ungleichbehandlung für die erstgenannte Gruppe, da die Gruppe der nicht freiwillig Versicherten nichts auf solche Zusatzeinkünfte bezahlen muß. Diese Regelung entspricht somit nicht dem Gleichbehandlungsgebot von Bürgern in unserem Grundgesetz und ist somit wieder rückgängig zu machen

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Einkommensstarke Rentner sind einkommensabhängige Beiträge in der GKV durchaus zuzumuten, es spricht nichts dagegen dass Rentner für Zusatzeinkommen auch dafür den KV-Beitrag zahlen. Wer möchte, sollte allerdings das Recht haben, zur PKV zu wechseln (das wird allerdings wohl kaum billiger)

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