Unlauterer Wettbewerb - Nutzung des Adjektivs "schnell" durch Internetanbieter

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

46 Signaturer

Begjæringen ble ikke tatt til følge

46 Signaturer

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Begjæringen er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass Internetanbieter nur dann das Adjektiv "schnell" zur Beschreibung ihrer Internetverbindung nutzen dürfen, wenn diese Internetverbindung zu den drei schnellsten Internetverbindungen weltweit gehört. Um die angebotene Internetverbindung mit dem Superlativ des Adjektivs "schnell" (schnellste) beschreiben zu dürfen, muss die angebotene Verbindung wahrheitsgemäß die weltweit schnellste stabile Internetverbindung sein.

Grunnen til

Internetanbieter verwenden derzeit das Wort "schnell" in beispielsweise Werbetexten, obwohl bundesweit derzeit die schnellste Verbindung eine Downloadrate von kleinergleich 400 MBit/s beträgt. Nordkoreas schnellste Internetverbindung hat eine Downloadrate von über 52 GBit/s (Stand: Dezember 2016) . Das in der BRD angebotene Internetverbindungen derzeit keinesfalls als "die schnellste" bezeichnet werden sollten ist offensichtlich. Ohne großartig aufwendige Recherche ist festzustellen, dass sie auch nicht schnell sind.

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Informasjon om kampanjer

Petisjon startet: 21.04.2018
Begjæringen avsluttes: 19.06.2018
Region: Deutschland
kategori:

nyheter

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-07-43-006371
    17159 Dargun
    Unlauterer Wettbewerb

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass zur Beschreibung der Geschwindigkeit von
    Internetverbindungen das Adjektiv „schnell“ bzw. das Superlativ „schnellste“ nur dann
    genutzt werden dürfen, wenn die Internetverbindung zu den drei schnellsten weltweit
    gehört bzw. tatsächlich die weltweit schnellste stabile Internetverbindung ist.
    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass Internetanbieter das
    Wort „schnell“ zur Beschreibung der von ihnen angebotenen... lengre

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