Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Eines der Werkzeuge einer wehrhaften Demokratie ist das Parteiverbotsverfahren, welches in Art.21 Abs. 2 GG geregelt ist.[1] Um unsere Demokratie vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu schützen, soll die Bundesregierung ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Alternative für Deutschland (AfD) einleiten.
Begründung
1.Verfassungsfeindliche Ziele
Die AfD verfolgt laut einer Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Ihre rassistische und national-völkische Ausrichtung ist mittlerweile fest in der Partei verankert. Die AfD pflegt enge Kontakte zu rechtsextremen Gruppen wie der Identitären Bewegung.[2] Recherchen zeigen, dass AfD-Politiker an geheimen Treffen mit führenden Rechtsextremisten teilnehmen, bei denen u.a. Pläne zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund diskutiert werden.[3]
2.Einstufung als gesichert rechtsextremistisch
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft auf Grundlage eines über tausendseitigen Gutachtens die gesamte AfD seit dem 2. Mai 2025 als “gesichert rechtsextremistisch” ein. Begründung dafür ist, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip gerichtet sind.[4]
3.Gefährdung demokratischer Institutionen und Grundrechte
Eine Regierungsbeteiligung der AfD würde unsere Demokratie an ihrer Wurzel bedrohen. Die Partei strebt danach, Institutionen wie den Verfassungsschutz zu kontrollieren, die Justiz politisch umzubauen und die unabhängige Presse zu schwächen. Wenn unabhängige Gerichte, kritische Medien und Kontrollinstanzen fallen, wird der Weg in ein autoritäres System geebnet – nicht über Nacht, aber schleichend. Das ist ein Angriff auf unsere Freiheit.[5]
Angesichts dieser Entwicklungen ist es notwendig, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.