Unterhaltsrecht - Berücksichtigung einer Schwerbehinderung des Unterhaltspflichtigen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
35 Unterstützende 35 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

35 Unterstützende 35 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass im Unterhaltsrecht die Schwerbehinderung eines Zahlungsverpflichteten Berücksichtigung findet.

Begründung

Schwerbehinderte Menschen haben durch Krankheit einen nachweislich höheren Aufwand, wie gesunde Menschen. Dies wird weder bei den zuständigen Sachverständigen der „Düsseldorfer Tabelle“ und auch nicht durch die berechnenden Jugendämter anerkannt oder berücksichtigt.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-40324-035825 Unterhaltsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass im Unterhaltsrecht die Schwerbehinderung eines
    Zahlungsverpflichteten Berücksichtigung findet.

    Zur Begründung trägt der Petent vor, dass schwerbehinderte Menschen, die zum
    Unterhalt verpflichtet seien, durch ihre Krankheit einen nachweislich höheren
    Aufwand hätten als gesunde Menschen. Insbesondere bei der Berechnung des
    Kindesunterhalts werde dieser Aufwand nicht berücksichtigt.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern