47 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass Ausgaben und Zeiten, die ein Unterhaltsverpflichteter für seine Kinder aufbringt, bei der Bemessung des Kindesunterhalts Berücksichtigung finden.
Raison
Es ist kaum finanzierbar, wenn Unterhaltsverpflichtete ihre Kinder aufwachsen sehen wollen. Der Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle, die leider von den Gerichten fast ausnahmslos angewendet wird, ist für sich allein genommen bereits so hoch, dass in den allermeisten Fällen für einen normalen Umgang des Unterhaltsverpflichteten mit seinen Kindern keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Die Beziehung zwischen den Vätern, denn die sind es in den meisten Fällen, die Unterhalt zahlen, und ihren Kindern kann kaum aufrechterhalten werden. Es braucht sich niemand über die schlechte Beziehung der Unterhaltsverpflichteten zu ihren Kindern zu wundern. Der Gesetzgeber würde den Kindern einen großen Gefallen tun, wenn hier die Düsseldorfer Tabelle oder das Recht angepasst würde, statt den Unterhaltsempfängern immer mehr Geld zuzusprechen. Letzteres kommt in vielen Fällen oft gar nicht den Kindern zugute.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
21/03/2016
Fin de la pétition:
09/05/2016
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
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Pet 4-18-07-40324-031074Unterhaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Ausgaben und Zeiten, die ein
Unterhaltsverpflichteter für seine Kinder aufbringt, bei der Bemessung des
Kindesunterhalts Berücksichtigung finden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die Bemessung des Regelbedarfs
eines Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle sei zu hoch. Dies habe zur Folge, dass
dem unterhaltspflichtigen Elternteil nicht genügend Mittel zur Verfügung ständen, um
von seinem Umgangsrecht mit seinem Kind Gebrauch machen zu können.
Hinsichtlich der weiteren... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.