22 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zwischen getrennt lebenden Elternteilen mehr finanzielle und rechtliche Gleichberechtigung herrscht
Raison
Alleinerziehende Mütter oder auch alleinerziehende Väter müssen vom Erziehungsgeld sich und das Kind ernähren, sowie alle Rechnungen zahlen. Die meisten liegen mit diesem Geld unter dem Selbstbehalt eines Harz-4-Empfängers. Der jeweils andere Elternteil hat einen Selbstbehalt von 1080 €. Wo ist da die Gleichberechtigung? Ebenso wenn es um die Pflichten geht. Der Elternteil, wo das Kind lebt, hat lediglich die Pflicht Unterhalt zu zahlen, aber dafür alle Rechte, die das Kind betreffen. Dies sollte geändert werden.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
28/03/2017
Fin de la pétition:
14/06/2017
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-18-07-40324-042005 Unterhaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass zwischen getrennt lebenden Elternteilen mehr
finanzielle und rechtliche Gleichberechtigung hergestellt werden müsse.
Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass dem
unterhaltspflichtigen Elternteil ein Selbstbehalt in Höhe von 1.080,00 € belassen
werde, während der alleinerziehende Elternteil häufig weniger Geld zur Verfügung
habe. Dies stelle eine Ungleichbehandlung der Elternteile dar. Zudem müsse der
betreuende Elternteil für den Barunterhalt aufkommen,... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.