Regiune: Germania

Unterhaltsrecht - Mehr finanzielle und rechtliche Gleichberechtigung zwischen getrennt lebenden Elternteilen

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

22 Semnături

Petiția este respinsă.

22 Semnături

Petiția este respinsă.

  1. A început 2017
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zwischen getrennt lebenden Elternteilen mehr finanzielle und rechtliche Gleichberechtigung herrscht

motive

Alleinerziehende Mütter oder auch alleinerziehende Väter müssen vom Erziehungsgeld sich und das Kind ernähren, sowie alle Rechnungen zahlen. Die meisten liegen mit diesem Geld unter dem Selbstbehalt eines Harz-4-Empfängers. Der jeweils andere Elternteil hat einen Selbstbehalt von 1080 €. Wo ist da die Gleichberechtigung? Ebenso wenn es um die Pflichten geht. Der Elternteil, wo das Kind lebt, hat lediglich die Pflicht Unterhalt zu zahlen, aber dafür alle Rechte, die das Kind betreffen. Dies sollte geändert werden.

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Informații privind petiția

Petition gestartet: 28.03.2017
Petition endet: 14.06.2017
Regiune: Germania
categorie:

știri

  • Pet 4-18-07-40324-042005 Unterhaltsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass zwischen getrennt lebenden Elternteilen mehr
    finanzielle und rechtliche Gleichberechtigung hergestellt werden müsse.

    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass dem
    unterhaltspflichtigen Elternteil ein Selbstbehalt in Höhe von 1.080,00 € belassen
    werde, während der alleinerziehende Elternteil häufig weniger Geld zur Verfügung
    habe. Dies stelle eine Ungleichbehandlung der Elternteile dar. Zudem müsse der
    betreuende Elternteil für den Barunterhalt aufkommen,... mai departe

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