Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zwischen getrennt lebenden Elternteilen mehr finanzielle und rechtliche Gleichberechtigung herrscht
Begründung:
Alleinerziehende Mütter oder auch alleinerziehende Väter müssen vom Erziehungsgeld sich und das Kind ernähren, sowie alle Rechnungen zahlen. Die meisten liegen mit diesem Geld unter dem Selbstbehalt eines Harz-4-Empfängers. Der jeweils andere Elternteil hat einen Selbstbehalt von 1080 €. Wo ist da die Gleichberechtigung? Ebenso wenn es um die Pflichten geht. Der Elternteil, wo das Kind lebt, hat lediglich die Pflicht Unterhalt zu zahlen, aber dafür alle Rechte, die das Kind betreffen. Dies sollte geändert werden.
28.03.2017 (aktiv bis 14.06.2017)