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La petizione è stata respinta
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Unterhaltsforderungen für pflegebedürftige Eltern dürfen von Sozialämtern oder anderen Kostenträgern NICHT von den Kindern der Pflegebedürftigen eingefordert werden, wenn der betreffende Elternteil seine Erziehungsberechtigung vor dem 18. Lebensjahr des betreffenden Kindes verloren hat.
Motivazioni:
Immer häufiger sind familiäre Bindungen schon im Jugendalter der Kinder aufgelöst.Wer sich als Vater oder Mutter den Kindern gegenüber nicht mehr verantwortlich zeigt, sollte auch im Alter nicht mehr auf deren finanzielle Unterstützung bauen können.Dementsprechend sollen auch die beauftragten Behörden bei später pflegebedürftigen ehemaligen Eltern NICHT mehr deren Kinder zu Unterhaltsleistungen verpflichten dürfen, wenn diesen Elternteilen ihre Erziehungsberechtigung vorzeitig aberkannt bzw. sie diese aufgegeben haben (ob durch Scheidung oder durch Anordnung des Jugendamts).Es ist den nun erwachsenen Kindern nicht zuzumuten, Menschen gegenüber Opfer zu erbringen, die sie einst im Stich gelassen haben und die ihre Pflichten vernachlässigt haben.Die Kosten müssen durch die allg. Pflegepflichtversicherung aufgebracht werden.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
27/02/2016
La petizione termina:
09/06/2016
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
-
Pet 4-18-07-40324-030217
Unterhaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Kinder in den Fällen, in denen ein Elternteil vor dem
18. Lebensjahr des Kindes die Erziehungsberechtigung verloren hat, nicht für den
Unterhalt dieses Elternteils im Alter heranzuziehen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, es sei solchen Kindern nicht
zuzumuten, Menschen gegenüber Opfer zu erbringen, die sie einst im Stich gelassen
und ihre Pflichten vernachlässigt hätten.
Hinsichtlich der... avanti
Dibattito
Ungleichheit im elternunterhalt: bei kinderlosen pflegebedürftigen zahlt der staat, beamtenkinder brauchen keinen sozialhilferegress befürchten. Die kosten für pflegeheime liegen deutlich über dem kindesunterhalt, hier gibt es keine vermögensverwertung. Weiter ist die 5% regel für altersvorsorgeschonvermögen problematisch in fällen von verpflichteten, die wenige berufsjahre haben und weniger verdienen. Betriebsrenten sollen dann reichen, auch wenn die rentenlücke im alter immens ist. Das gefährdet m.e. die existenz im alter. Der verweis auf das einkommen des ehepartners schwächt uhp.
Non è ancora un argomento CONTRA.