Region: Niemcy

Unterhaltsrecht - Zahlung von Elternunterhalt

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

88 Podpisy

Petycja została odrzucona.

88 Podpisy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Unterhaltsforderungen für pflegebedürftige Eltern dürfen von Sozialämtern oder anderen Kostenträgern NICHT von den Kindern der Pflegebedürftigen eingefordert werden, wenn der betreffende Elternteil seine Erziehungsberechtigung vor dem 18. Lebensjahr des betreffenden Kindes verloren hat.

Uzasadnienie

Immer häufiger sind familiäre Bindungen schon im Jugendalter der Kinder aufgelöst.Wer sich als Vater oder Mutter den Kindern gegenüber nicht mehr verantwortlich zeigt, sollte auch im Alter nicht mehr auf deren finanzielle Unterstützung bauen können.Dementsprechend sollen auch die beauftragten Behörden bei später pflegebedürftigen ehemaligen Eltern NICHT mehr deren Kinder zu Unterhaltsleistungen verpflichten dürfen, wenn diesen Elternteilen ihre Erziehungsberechtigung vorzeitig aberkannt bzw. sie diese aufgegeben haben (ob durch Scheidung oder durch Anordnung des Jugendamts).Es ist den nun erwachsenen Kindern nicht zuzumuten, Menschen gegenüber Opfer zu erbringen, die sie einst im Stich gelassen haben und die ihre Pflichten vernachlässigt haben.Die Kosten müssen durch die allg. Pflegepflichtversicherung aufgebracht werden.

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Informacje na temat petycji

Petition gestartet: 27.02.2016
Petition endet: 09.06.2016
Region: Niemcy
Kategoria:

Aktualności

  • Pet 4-18-07-40324-030217

    Unterhaltsrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Kinder in den Fällen, in denen ein Elternteil vor dem
    18. Lebensjahr des Kindes die Erziehungsberechtigung verloren hat, nicht für den
    Unterhalt dieses Elternteils im Alter heranzuziehen.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, es sei solchen Kindern nicht
    zuzumuten, Menschen gegenüber Opfer zu erbringen, die sie einst im Stich gelassen
    und ihre Pflichten vernachlässigt hätten.
    Hinsichtlich der... dalej

Ungleichheit im elternunterhalt: bei kinderlosen pflegebedürftigen zahlt der staat, beamtenkinder brauchen keinen sozialhilferegress befürchten. Die kosten für pflegeheime liegen deutlich über dem kindesunterhalt, hier gibt es keine vermögensverwertung. Weiter ist die 5% regel für altersvorsorgeschonvermögen problematisch in fällen von verpflichteten, die wenige berufsjahre haben und weniger verdienen. Betriebsrenten sollen dann reichen, auch wenn die rentenlücke im alter immens ist. Das gefährdet m.e. die existenz im alter. Der verweis auf das einkommen des ehepartners schwächt uhp.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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