Unterhaltsrecht - Zahlung von Elternunterhalt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
88 Unterstützende 88 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

88 Unterstützende 88 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Pro

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Bgb

Ungleichheit im elternunterhalt: bei kinderlosen pflegebedürftigen zahlt der staat, beamtenkinder brauchen keinen sozialhilferegress befürchten. Die kosten für pflegeheime liegen deutlich über dem kindesunterhalt, hier gibt es keine vermögensverwertung. Weiter ist die 5% regel für altersvorsorgeschonvermögen problematisch in fällen von verpflichteten, die wenige berufsjahre haben und weniger verdienen. Betriebsrenten sollen dann reichen, auch wenn die rentenlücke im alter immens ist. Das gefährdet m.e. die existenz im alter. Der verweis auf das einkommen des ehepartners schwächt uhp.

Quelle: Internet, bgh urteile, bgb

2.5

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Schonvermögen für Unterhaltspflichtige im Rentenalter

Elternunterhaltspflichtigen, die das Rentenalter erreicht haben, wird kein Schonvermögen mehr zugestanden. So wird von dem für das Alter angesparte Vermögen eine fiktive Rente errechnet nach Sterbetafel und derzeit 5,5% Zinseszins. Das ist unrealistisch. Ein Schonvermögen i.H.v. 100 000€ soll es auch für Rentner geben.

Quelle:

0.0

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Contra

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