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Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
Welches Ziel hat die Petition?
Das in § 22 Thüringer Landeswahlgesetz geregelte Unterstützerquorum für Direktkandidaten bei Landtagswahlen sollte von 250 auf 100 gesenkt werden.
Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?
Mit der Gesetzesänderung des § 22 Thüringer Landeswahlgesetz soll es auch kleineren Parteien/Wählervereinigungen ermöglicht werden, Direktkandidaten aufzustellen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
20.08.2018
Petition endet:
01.10.2018
Region:
Thüringen
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
am 26.11.2019Die Petition wurde im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum nicht durch Mitzeichnungen unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen verfehlt wurde, hat der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.
Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) hat gegenüber dem Petitionsausschuss darauf hingewiesen, § 22 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Landeswahlgesetz regele, dass Wahlkreisvorschläge von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein müssten. Eine Änderung der erforderlichen Anzahl von Unterstützungsunterschriften für die Bewerbung als Wahlkreisbewerber... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.