Region: Thüringen

Unterstützerquorum für Direktkandidaten senken

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition?

Das in § 22 Thüringer Landeswahlgesetz geregelte Unterstützerquorum für Direktkandidaten bei Landtagswahlen sollte von 250 auf 100 gesenkt werden.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Mit der Gesetzesänderung des § 22 Thüringer Landeswahlgesetz soll es auch kleineren Parteien/Wählervereinigungen ermöglicht werden, Direktkandidaten aufzustellen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Die Petition wurde im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum nicht durch Mitzeichnungen unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen verfehlt wurde, hat der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.

    Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) hat gegenüber dem Petitionsausschuss darauf hingewiesen, § 22 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Landeswahlgesetz regele, dass Wahlkreisvorschläge von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein müssten. Eine Änderung der erforderlichen Anzahl von Unterstützungsunterschriften für die Bewerbung als Wahlkreisbewerber... weiter

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