Untersuchungshaft - Keine Anrechnung der Untersuchungshaft auf eine durch Urteil verhängte Freiheitsstrafe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
56 Unterstützende 56 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

56 Unterstützende 56 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Untersuchungshaft nicht mehr auf eine durch Urteil verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird.

Begründung

Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn die verdächtige Person Anlass zur Sorge gibt, dass sie sich einer Strafe entziehen könnte (Fluchtgefahr) oder dass sie die Ermittlungen behindern könnte (Verdunkelungsgefahr). Diese Gefahrenabwehr ist allerdings keine Strafe für das Delikt. Dies muss ja erst bewiesen werden. Sondern eine Sicherungsmaßnahme für den Erfolg der Ermittlungen. Diese können durch die verdächtige Person beschleunigt werden, indem sie zur Sache aussagt.Eine schweigende, verdächtige Person kann nach heutiger Rechtslage die Ermittlungen verzögern und damit den Gerichtssaal trotz Verurteilung zu einer Haftstrafe frei verlassen. Ein Schlag ins Gesicht jedes Opfers einer Straftat. Hier wird die Behinderung der Justiz quasi belohnt. Ein verherendes Signal für alle verdächtigen Personen = Schweigen zahlt sich aus. Entfällt die Anrechnung, dann ist Schweigen und Behinderung eine Verschärfung der Strafe. Dies trägt ggf. dazu bei, die Zusammenarbeit mit den Behörden attraktiver zu machen und die Ermittlungen zu erleichtern.

Link zur Petition

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