Petition addressed to:
Bundestag und Regierung
Durch die letzte Gesetzesänderung im deutschen Schornsteinfeger Handwerks Gesetz (SchfHwG) § 11 - Vertretung durch Betriebsangehörigen für die Feuerstättenschau, dürfen die "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" (BBS) jetzt Mitarbeiter Feuerstättenschauen durchführen lassen, die bisher nur von einem BBS höchstpersönlich ausgeführt werden durften!
Die Anzahl der BBS in der gesamten BRD beträgt ca. 7.700.
Freie Kaminkehrer sind in der gesamten BRD in "NUR" zweistelliger Zahl vorhanden!
Werden nun diese letzten, wenigen freien Kaminkehrer von den BBS eingestellt, stehen für diese "freien Tätigkeiten" überhaupt keine freien Kaminkehrer mehr zur Verfügung! Somit gibt es keinen Wettbewerb im Kaminkehrer-Handwerk! Man kann für seine freien Tätigkeiten quasi nur zwischen BBS wählen!
Es existiert faktisch wieder das seit 2013 abgeschaffte Monopol!!!
Der eindeutige Beschluss des Verwaltungsgerichtes München (M 32 K 23 2077 vom 08.10.2024) gegen das LRA PAF wegen pauschal und unberechtigt berechneter, "anlassbezogener Überprüfungen" der BBS wird von der Innung, den Landratsämtern und der Bayerischen Landesregierung ignoriert, abgelehnt und dessen Anwendbarkeit auf völlig gleichgelagerte Fälle geleugnet!
Nicht mehr existente Positionen wie "Grundwerte", werden nach der "seit 31.12.2012 außer Kraft befindlichen KÜO, für die freien Tätigkeiten" von den BBS noch immer mit den ungültigen Arbeitswerten (AW) abgerechnet. Diese werden seit 2013 mit immer höher steigenden und dadurch total überhöhten Preisen (bis 260%) berechnet.
Korrekterweise muss die Arbeitszeit über einen vorher angebotenen Stundensatz mit anteiligen Fahrtkosten abgerechnet werden!
Das Kaminkehrer-Monopol, welches seit dem 01.01.2013 außer Kraft gesetzt wurde, wird somit durch diese Erlaubnis, die hoheitlichen Feuerstättenschauen von Mitarbeitern der BBS durchführen zu lassen, leider wieder ausgehebelt!
Etliche BBS nutzen meiner Erfahrung nach, ihre Position nun leider gegen ihre Kunden völlig schamlos aus! Stundenlöhne bis 600 € werden für die angestellten Mitarbeiter abgerechnet! Arbeitszeit ca. 10 min, Rechnung ca. 100 €!!!
Alle BBS erhalten hingegen, durch die gültige KÜO für die bevollmächtigten Tätigkeiten bei der Feuerstättenschau, einen Stundensatz von 84,00 €!
Dieser Stundensatz wird über die Arbeitswerte (AW) von der jeweiligen Landesregierung für die Tätigkeiten nach der KÜO festgesetzt.
Wie erklärt sich diese Differenz, dass der Geschäftsinhaber und Meister für 84,00 € arbeiten kann?
Die angestellten Meister und Gesellen, werden vielfach mit "unglaublich hohen Stundensätzen", über die seit 31.12.2012 nicht mehr gültigen KÜO-Positionen abgerechnet?
Das bis 2012 bestehende Monopol wurde durch die Freigabe der "freien Tätigkeiten" abgeschafft und für den Wettbewerb geöffnet.
Durch die Gesetzesänderung, dass andere Kaminkehrer die Feuerstättenschau nun ausführen dürfen, ist dies nun wieder hinfällig!
Ich bin sicher, dass der Politik die Folgen für die Bürger und die quasi Wiedereinführung eines Monopols nicht erkennbar war.
Dennoch darf ein Monopol per Gesetz nicht ermöglicht werden! Die Gesetzesänderung für die Feuerstättenschauen muss zurück gesetzt werden, dass diese ausschließlich von BBS durchgeführt werden dürfen!
Damit einhergehend, müssen die Größen der Kehrbezirke so vergrößert werden, dass die BBS mit Abnahmen und Feuerstättenschauen ausgelastet sind.
Die bisherigen, jedoch dadurch frei werdenden Schornsteinfeger müssten dann die freien Tätigkeiten im Wettbeweb zueinander übernehmen.
Reason
Die BBS stimmen vermutlich ihre Preise und ihr Vorgehen untereinander ab? Die Preissteigerungen finden vielfach gleichzeitig und im selben Rahmen statt. Vermutlich unter der Mitarbeit der Kaminkehrer-Innungen und gewiss unterstützt durch die starke Kaminkehrer-Lobby! Die Schieflage zwischen BBS und freien Kaminkehrern macht sich deutlich bei den Preisen bemerkbar. Die Kunden- und Haus- bzw. Heizungsbesitzer sind erpressbar geworden!
Bei Reklamationen von nachgewiesenem
- Betrug,
- Mängeln,
- Horrorpreisen sowie
- unberechtigter Außerbetriebnahme von Niedertemperatur Heizkesseln,
- und Grundöfen, usw.
- Fehlmessungen bei Holzfeuchtemessungen und
- Kaminhöhen
- Anfragen nach gesetzlich vorgeschriebenen Messgeräte-Überprüfungen,
lehnen einige BBS die freien Tätigkeiten bei ihrem Kunden unverzüglich ab!
Man ist gezwungen, die freien Tätigkeiten termingerecht durchführen zu lassen und dem BBS zu melden.
Falls man keinen freien Kaminkehrer finden kann, bzw. in der gesamten Region keiner verfügbar ist, kommt man in die Verlegenheit, wieder einen, der sehr teuren BBS zu beauftragen.
Sollte man das nicht termingerecht schaffen, greifen die Landratsämter als Aufsichtsbehörde ein und Ordnungsgelder bzw. die Stilllegung der Heizung droht!
Auf der anderen Seite werden Mängelrügen und Beschwerden über die BBS von den Aufsichtsbehörden (Landratsämter) z. B. Pfaffenhofen, Eichstätt und Kronach ignoriert!
Weil Abgasmessung und Kehrarbeiten viel zu teuer sind.