Rajon : Gjermania

Urheberrecht - Streaming keine Urheberrechtsverletzung

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Deutschen Bundestag
1 352 Mbështetëse 1 352 në Gjermania

Procesi i peticionit ka mbaruar

1 352 Mbështetëse 1 352 në Gjermania

Procesi i peticionit ka mbaruar

  1. Filluar 2013
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Streaming im Internet keine Urheberrechtsverletzung ist. Streaming bedeutet, dass auf Internetportalen (keine vollständigen) Videos angeschaut werden können. Es soll legal sein.

arsye

Streaming bedeutet, dass auf Internetportalen (keine vollständigen) Videos angeschaut werden können. Es soll legal sein.Nach einer beispiellosen Abmahnwelle von Internetnutzern bei Streaming durch eine Anwaltskanzlei aus Regensburg sehe ich die Gefahr, dass viele Nutzer von Streaming Portalen bzw. sozialen Netzwerken kriminalisiert werden oder man lässt das Internet ganz sein. Es gibt eine rechtliche Grauzone. Man kann als Nutzer nicht erkennen ob in Internetseiten und Portalen von anderen Personen urheberrechtlich geschützte Daten hochgeladen wurden und schaut sich diese ahnungslos an. Dies kann in Urlaubs- sozialen und legalen Portalen geschehen. Zwar werden während des Streamings Teile des Videos in den Arbeitsspeicher (RAM) des Computers geladen. Dies geschieht aber nur flüchtig und zu keinem Zeitpunkt wird die vollständige Video-Datei auf der Festplatteabgelegt. Da das aber eine rechtliche Grauzone ist in der sich die Nutzer bewegen und gegen die eine Abmahnwelle läuft ( Dez. 2013) und das wegen illegalem Runterladen, kann man nur sehen das Internet mit all seinen Möglichkeiten nicht zu nutzen und die Finger davon zu lassen. Streamen kann man auf allen legalen Seiten des Internets und man wird dafür abgemahnt und mit Aburteilung bedroht. Ich rede hier nicht von illegalen Tauschbörsen. Im übrigen wurden zum ersten mal Nutzer beim Streamen als Urherberrechtsverletzer abgemahnt. Das kann auf jeden zukommen.

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lajm

  • Pet 4-18-07-44-002557

    Urheberrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und
    b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Streaming im Internet keine
    Urheberrechtsverletzung ist.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es gebe beim Streaming eine
    rechtliche Grauzone. Nutzer könnten oft nicht erkennen, ob auf Internetseiten und
    Portalen urheberrechtlich geschützte Inhalte hochgeladen würden. Außerdem
    würden ohnehin nur Teile des Films oder Videos beim Streaming... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

Asnjë argument CONTRA akoma.

Ndihmoni në forcimin e pjesëmarrjes së qytetarëve. Ne duam t'i bëjmë shqetësimet tuaja të dëgjohen dhe të mbeten të pavarura.

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