Región: Alemania

Urlaub von Arbeitnehmern - Kein Urlaubsanspruch beim arbeitsplatzbezogenen generellen Beschäftigungsverbot nach § 4 Mutterschutzgesetz

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
294 Apoyo 294 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

294 Apoyo 294 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass beim arbeitsplatzbezogenen generellen Beschäftigungsverbot nach § 4 Mutterschutzgesetz kein Urlaubsanspruch entsteht.

Razones.

Dass aus dem generellen Beschäftigungsverbot auch noch ein Urlaubsanspruch entstehen soll ist ungerecht gegenüber der schwangeren Angestellten, die eine Tätigkeit ausübt, die keine Auswirkungen auf ihre Schwangerschaft hat. Denn sie muss/darf arbeiten und ist verpflichtet ihren anteiligen Urlaub zu nehmen im Gegensatz zu der Angestellten, die keine gesundheitlichen Probleme hat und trotzdem als gesunde Schwangere nicht arbeiten darf. Darüber hinaus erhält die Schwangere im Berufsverbot zu der vollen Bezahlung und ihrer Freizeit auch noch einen zusätzlichen Urlaubsanspruch. Dies ist eine Besserstellung der Schwangeren im Berufsverbot gegenüber der arbeitenden Schwangeren. Inwiefern gleichzeitig alle Beschäftigungsverbote mit vollem Lohnausgleich und daraus erwachsendem zusätzlichen Urlaubsanspruch ebenfalls eine Besserstellung gegenüber der arbeitenden Schwangeren darstellen, sollten die Gesetzgeber ebenfalls überprüfen.

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