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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass beim arbeitsplatzbezogenen generellen Beschäftigungsverbot nach § 4 Mutterschutzgesetz kein Urlaubsanspruch entsteht.
Perustelut
Dass aus dem generellen Beschäftigungsverbot auch noch ein Urlaubsanspruch entstehen soll ist ungerecht gegenüber der schwangeren Angestellten, die eine Tätigkeit ausübt, die keine Auswirkungen auf ihre Schwangerschaft hat. Denn sie muss/darf arbeiten und ist verpflichtet ihren anteiligen Urlaub zu nehmen im Gegensatz zu der Angestellten, die keine gesundheitlichen Probleme hat und trotzdem als gesunde Schwangere nicht arbeiten darf. Darüber hinaus erhält die Schwangere im Berufsverbot zu der vollen Bezahlung und ihrer Freizeit auch noch einen zusätzlichen Urlaubsanspruch. Dies ist eine Besserstellung der Schwangeren im Berufsverbot gegenüber der arbeitenden Schwangeren. Inwiefern gleichzeitig alle Beschäftigungsverbote mit vollem Lohnausgleich und daraus erwachsendem zusätzlichen Urlaubsanspruch ebenfalls eine Besserstellung gegenüber der arbeitenden Schwangeren darstellen, sollten die Gesetzgeber ebenfalls überprüfen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
29.11.2018
Vetoomus päättyy:
08.01.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 22.1.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan