Urlaub von Arbeitnehmern - Kein Urlaubsanspruch beim arbeitsplatzbezogenen generellen Beschäftigungsverbot nach § 4 Mutterschutzgesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

294 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

294 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass beim arbeitsplatzbezogenen generellen Beschäftigungsverbot nach § 4 Mutterschutzgesetz kein Urlaubsanspruch entsteht.

Begründung

Dass aus dem generellen Beschäftigungsverbot auch noch ein Urlaubsanspruch entstehen soll ist ungerecht gegenüber der schwangeren Angestellten, die eine Tätigkeit ausübt, die keine Auswirkungen auf ihre Schwangerschaft hat. Denn sie muss/darf arbeiten und ist verpflichtet ihren anteiligen Urlaub zu nehmen im Gegensatz zu der Angestellten, die keine gesundheitlichen Probleme hat und trotzdem als gesunde Schwangere nicht arbeiten darf. Darüber hinaus erhält die Schwangere im Berufsverbot zu der vollen Bezahlung und ihrer Freizeit auch noch einen zusätzlichen Urlaubsanspruch. Dies ist eine Besserstellung der Schwangeren im Berufsverbot gegenüber der arbeitenden Schwangeren. Inwiefern gleichzeitig alle Beschäftigungsverbote mit vollem Lohnausgleich und daraus erwachsendem zusätzlichen Urlaubsanspruch ebenfalls eine Besserstellung gegenüber der arbeitenden Schwangeren darstellen, sollten die Gesetzgeber ebenfalls überprüfen.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.11.2018
Petition endet: 08.01.2019
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

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