Urlaub von Arbeitnehmern - Urlaubsanspruch für berufstätige Eltern mit schulpflichtigen Kindern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Urlaub von Arbeitnehmern - Urlaubsanspruch für berufstätige Eltern mit schulpflichtigen KindernDer Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Summe des Urlaubsanspruchs beider berufstätigen Eltern die Zeit der Schulferien abdecken kann. Der Urlaubsanspruch kann auch unentgeltlich gewährt werden.

Begründung

  1. Derzeit ist es für berufstätige Eltern nicht möglich ihre Kinder in der Schulferien voll selbstständig zu betreuen.2. Finanzielle Unterstützung um eine Betreuung außerhalb der Familie zu organisieren ist nicht ausreichend. Familien muss die Wahlfreiheit gegeben werden, die Kinder selbst oder fremd betreuen zu lassen.3. Berufstätige Eltern, die nicht auf familiäre oder sonstige Unterstützung zurückgreifen können, sind heute schlechter gestellt. Das Gesetz stellt diese gleich.4. Der Urlaubsanspruch würde dem demographischen Wandel entgegenwirken, weil berufstätigen Eltern ein Anreiz für das Kinderkriegen gewährt werden würde.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-8005-045908 Urlaub von Arbeitnehmern

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Summe des Urlaubsanspruchs für beide
    berufstätige Eltern die Zeit der Schulferien der Kinder dieser Eltern abdecken kann.

    Zur Begründung wird insbesondere vorgetragen, es sei für berufstätige Eltern derzeit
    nicht möglich, ihre Kinder in den Schulferien durchgehend selbständig zu betreuen.
    Die finanzielle Unterstützung, um eine Betreuung außerhalb der Familie zu
    organisieren, sei zudem nicht ausreichend.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe... weiter

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