Dibattito
Auslandssemester fördern internationale Zusammenarbeit und eine breitgefächerte Ausbildung der Studierenden. In vielen Fächern werden sie mittlerweile sogar erwartet. Durch die unzureichende Anrechnungspraxis, die in den meisten Fächern nur einen Bruchteil der im Ausland besuchten Veranstaltungen anrechnen lässt, ist ein Urlaubssemester für die meisten Studierenden unabdingbar. Hier liegt das eigentliche Problem, dem geht die Universität jedoch seit langem aus dem Weg.
Besonderheit bei einem Auslandsstudium (§ 5a BAföG) Habt Ihr vorübergehend im Ausland studiert und war dieser Auslandsaufenthalt nicht in der Studienordnung vorgeschrieben, so wird die im Ausland verbrachte Zeit (maximal ein Jahr) bei der Bestimmung der Förderungshöchstdauer des Studiums im Inland nicht berücksichtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr für den Auslandsaufenthalt BAföG bekommen habt oder nicht. Im Ergebnis habt Ihr also die Möglichkeit, insgesamt ein Jahr länger gefördert zu werden, wenn Ihr Euch für ein Auslandsstudium entscheidet. Seit August 2008 ist es sogar möglich,