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Verbot der Migranten-Wahl am 11.03.2016 in Sachsen-Anhalt

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  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Das Landesnetzwerk Migrantenorganisation Sachsen-Anhalt möchte am 11. März 2016 , 2 tage vor der Landtagswahl, eine inhaltlich identische Wahl für Migranten durchführen. Dies darf nicht gestattet werden. Die Durchführung dieser Wahl muss untersagt werden.

Perustelut

Am 11.03.2016 sollen Migranten mit ständigem Wohnsitz in Sachsen-Anhalt eine "Probe-Wahl" ähnlich der offiziellen Landtagswahl in Sachsen-Anhalt durchführen. Organisiert wird dies von dem "Landesnetzwerk Migrantenorganisation Sachsen-Anhalt". Ein solche Wahl im ganzen Bundesland kurz vor den offiziellen Wahlen durchzuführen ist nicht nur eine Provokation der Bevölkerung, sondern auch Anlass, das Ergebnis der offiziellen Landtags-Wahlen anzuzweifeln. Zudem haben laut Grundgesetz Art20 (2) und Landesverfassung Sachsen-Anhalt Art.42 (2) nur Deutsche das Recht zu wählen. LAMSA sagt auf der eigenen Homepage aus, dass durch diese Wahl Einfluss auf die politische Situation in den Gemeinden und Wohnorten genommen werden soll. Dies ist, wie bereits erwähnt, nur deutschen Bundesbürgern gestattet. Um hier unmissverständlich die Rechtsordnung Deutschlands umzusetzen muss die Durchführung dieser Wahl, auch wenn sie auf halbprivater Ebene durchgeführt wird, verboten werden. Alleine durch die Gestattung dieser Wahlen, wird doch das eigentliche Ziel, den Migranten Recht und Ordnung des eventuell neuen Heimatlandes aufzuzeigen verfehlt. Gelernt wird, dass eben jenes Recht und Gestz gebogen werden kann, wenn man nur ausreichend gute Gründe vorlegen kann.

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www.lamsa.de/migration/de/7189,,/Themen-und-Projekte/Wahlen-ohne-Wahlzettel.html -> "Ziel ist es, auch jenen Migrant*innen eine politische „Stimme“ zu geben, die per Gesetz nicht wählen dürfen, jedoch in Sachsen-Anhalt ihren ständigen Wohnsitz haben. Die Probewahlen stellen somit eine Chance für die Migrant*innen dar, auch ohne Wahlzettel in ihren Gemeinden und auf Landesebene mitzuwirken." Probewahlen sind Mitwirkung in Gemeinden und auf Landesebene. Ist das zulässig?!?

Da sind Sie aber gewaltig auf dem Holzweg. Diese "Wahl" hat mit dem endgültigen Ergebnis so wenig zu tun wie das Resultat einer Umfrage (welche dutzendfach für jedes Käseblatt durchgeführt werden). Nur am Wahltag selbst darf keine Meinungsumfrage mehr veröffentlicht werden. Zudem ist es mir völlig schleierhaft wie Sie in Ihrem Wahlrecht eingeschränkt werden, wenn Migranten im Rahmen von Vereinsarbeit "Demokratie spielen". Dass Sie sich durch eine solche Aktion provoziert fühlen spricht eher gegen Sie als gegen die Initiatoren.

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