487 Potpisi
Podnositelj je povukao zahtjev
Peticija se upućuje na: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der § 3, Abs. 11 des deutschen Tierschutzgesetzes verbietet den Einsatz von Geräten in der Hundeausbildung, welche dem Tier durch direkte Stromeinwirkung Schmerzen zufügen können. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 23.02.2006 entschieden, dass alle Telereizgeräte, auch jene im Niedrigstrombereich unter 100 mA diesem generellen Anwendungsverbot unterliegen. Nicht verboten ist bisher jedoch der Handel mit diesen Geräten und somit ist die Einhaltung des Anwendungsverbotes nicht ausreichend gesichert. Mit dieser Petition fordern wir den Erlass eines Gesetzes, welches den Handel mit Telereizgeräten, deren Einsatz im Sinne des § 3 Abs. 11 des deutschen Tierschutzgesetzes untersagt ist, verbietet.
Obrazloženje
Die freie Verfügbarkeit von Telereizgeräten zur Hundeerziehung im Internet weicht den § 3 Abs. 11 TierSchG auf und erleichtert die illegale Anwendung von diesen Hilfsmitteln, welche den Tieren erhebliche Schmerzen zufügen. Im Sinne einer fairen Hundeerziehung fordern wir als verantwortungsvolle Hundehalter daher ein bundesweites Handelsverbot.
Link na peticiju
Listić za odvajanje s QR kodom
Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
03. 11. 2014.
Peticija završava:
02. 02. 2015.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Dobrobiti životinja
Novosti
Debata
Još nema argumenata protiv.