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A petição foi retirada pelo peticionário
A petição é dirigida a: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der § 3, Abs. 11 des deutschen Tierschutzgesetzes verbietet den Einsatz von Geräten in der Hundeausbildung, welche dem Tier durch direkte Stromeinwirkung Schmerzen zufügen können. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 23.02.2006 entschieden, dass alle Telereizgeräte, auch jene im Niedrigstrombereich unter 100 mA diesem generellen Anwendungsverbot unterliegen. Nicht verboten ist bisher jedoch der Handel mit diesen Geräten und somit ist die Einhaltung des Anwendungsverbotes nicht ausreichend gesichert. Mit dieser Petition fordern wir den Erlass eines Gesetzes, welches den Handel mit Telereizgeräten, deren Einsatz im Sinne des § 3 Abs. 11 des deutschen Tierschutzgesetzes untersagt ist, verbietet.
Razões
Die freie Verfügbarkeit von Telereizgeräten zur Hundeerziehung im Internet weicht den § 3 Abs. 11 TierSchG auf und erleichtert die illegale Anwendung von diesen Hilfsmitteln, welche den Tieren erhebliche Schmerzen zufügen. Im Sinne einer fairen Hundeerziehung fordern wir als verantwortungsvolle Hundehalter daher ein bundesweites Handelsverbot.
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Petição iniciada:
03/11/2014
Petição termina:
02/02/2015
Região:
Alemanha
Categoria:
Direitos dos animais
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Ainda não há nenhum argumento CONTRA.