Verbot des Tragens von Kinder ängstigenden Horrormasken in der Öffentlichkeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
162 Unterstützende 162 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

162 Unterstützende 162 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Verbot des Tragens von Kinder ängstigenden Horrormasken in der Öffentlichkeit, insbesondere zu Halloween und freier Verkauf in Fußgängerzonen usw.

Begründung

Das Sehen von Horrorfilmen schadet Kindern. Der Verkauf an sie ist verboten. Mittlerweile werden Horrormasken aus entsprechenden Filmen frei verkauft und im öffentlichen Raum ausgestellt. Die furchteinflößenden Darstellungen werden immer extremer; es handelt sich keineswegs mehr "nur" um Totenschädel oder Skelette. Widerwärtige Gruselmasken mit hervortretenden Augen, Blut, Adern, Beilen im Kopf, Grimassen uvm. ängstigen Kinder. Eltern können mit ihren Kleinen (z. B. Kindergartenalter und jünger - zu Fuß, im Kinderwagen oder Buggy) Fußgängerzonen und Geschäfte insbesondere vor Halloween und Karneval nicht mehr aufsuchen. Kinder bekommen vom Anblick tagelang Alpträume.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern