Regiune: Nürnberg
Sănătate

Verbot des wohngebäudenahen Betriebs schalldruckemittierender Garten- und Reinigungsmaschinen

Benjamin Hohmann
Petiția se adresează
Oberbürgermeister Marcus König
37 11 in Nürnberg

Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

37 11 in Nürnberg

Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

  1. A început 2021
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Verbot des wohngebäudenahen Betriebs schalldruckemittierender Garten- und Reinigungsmaschinen

Im gesamten Stadtgebiet Nürnbergs, insbesondere in seinen dicht besiedelten Wohngebieten, soll in gleich oder weniger als hundert Meter betragender Distanz zu Wohnungen,bzw. Wohnungsfenstern, der gewerbliche und private Betrieb von solchen zur Pflanzenbearbeitung oder Gebäude-/Wegesäuberung verwendeten Maschinen (z.B. Laubbläser, Rasenmäher) nicht erlaubt und nicht erlaubbar sein, die bei Betrieb einen Schalldruck von mindestens 75 db(A) in öffentliche Freiluft oder Wohnungsräumlichkeiten ausstoßen.

Dies fordert die zeichnende Mitbürgerschaft der Stadt Nürnberg.

Zuwiderhandlung gegen solches Verbot soll mit Geldbuße belegt sein.

motive

Als Zweck solchen Verbots erkennt der Petent den nötigen Schutz von Bewohnerschaften vor den gesundheitlichen Gefahren von Lärmpollutionen, welche bezeichneter Maschineneinsatz allein zu verursachen vermag, jedoch auch in Kombination mit anderen zugleich auftretenden, intermittierenden und persistierenden Lärmpollutionen von diversen Quellen (Verkehr, Bauverrichtungen, etc.).

Solches Verbot soll gelingenden Beitrag leisten zur konsequenten Vermeidung von erheblicher Stadtlärmpollutionshäufigkeit und -intensität.

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Iti multumesc pentru sprijin, Benjamin Hohmann din Nürnberg
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Natürlich kann der Rasen auch durch Schafe oder Ziegen kurz gehalten werden, dann müsste man allerdings mit deren Hinterlassenschaften leben, was vermutlich auch eine Gesundheitsgefahr nach Ansicht des Petenten darstellt. Es würde allerdings auch helfen, einfach die Fenster zu schließen, bis der Rasen gemäht und das Laub entfernt ist...

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