Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Marcus König
Verbot des wohngebäudenahen Betriebs schalldruckemittierender Garten- und Reinigungsmaschinen
Im gesamten Stadtgebiet Nürnbergs, insbesondere in seinen dicht besiedelten Wohngebieten, soll in gleich oder weniger als hundert Meter betragender Distanz zu Wohnungen,bzw. Wohnungsfenstern, der gewerbliche und private Betrieb von solchen zur Pflanzenbearbeitung oder Gebäude-/Wegesäuberung verwendeten Maschinen (z.B. Laubbläser, Rasenmäher) nicht erlaubt und nicht erlaubbar sein, die bei Betrieb einen Schalldruck von mindestens 75 db(A) in öffentliche Freiluft oder Wohnungsräumlichkeiten ausstoßen.
Dies fordert die zeichnende Mitbürgerschaft der Stadt Nürnberg.
Zuwiderhandlung gegen solches Verbot soll mit Geldbuße belegt sein.
Begründung
Als Zweck solchen Verbots erkennt der Petent den nötigen Schutz von Bewohnerschaften vor den gesundheitlichen Gefahren von Lärmpollutionen, welche bezeichneter Maschineneinsatz allein zu verursachen vermag, jedoch auch in Kombination mit anderen zugleich auftretenden, intermittierenden und persistierenden Lärmpollutionen von diversen Quellen (Verkehr, Bauverrichtungen, etc.).
Solches Verbot soll gelingenden Beitrag leisten zur konsequenten Vermeidung von erheblicher Stadtlärmpollutionshäufigkeit und -intensität.
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