Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir fordern:
- Anerkennung von negativem Priming als Verletzung der Menschenwürde und somit Verstoß gegen das Grundgesetz
- Ermöglichung von Tonaufzeichnung ohne Zustimmung der Gesprächspartner zur Beweismittelerhebung
- Erlaubnis zur Sicherstellung von Beweismitteln aus dem Arbeitsumfeld, was heute häufig in Konflikt zu Geheimhaltungsvereinbarungen mit Arbeitgebern steht und daher strafbar ist
- Verbesserung der Fälschungssicherheit im digitalen Umfeld (Block-Chain-Technologie)
- Strafmaß sollte sich nach finanziellem Verlust des "Opfers" richten.
Begründung
Bei Priming wird subtil mit Assoziationen gearbeitet, diese können positiv gefärbt sein, sie können aber auch negativ gefärbt sein. Positives Priming kann zu Selbstüberschätzung führen, kann die Gefahr eines Realitätsverlustes durch ein übersteigertes Selbstwertgefühl bergen, aus dem wirtschaftliche Risiken resultieren können.
Üble Folgen für Individuen hat das negative Priming. Beim Coaching darf es nicht eingesetzt werden. Es ist aber ein probates Mittel bei Mobbing, das sogenannte Opfer in eine Negativspirale bringt; Priming ist so angelegt, dass das vermeintliche Opfer sich am Ende selbst die Schuld gibt, da ihm suggeriert wird, es habe alle Missstände aus sich selbst hervorgebracht und durch seine eigenen Gedanken bewirkt. Diese Ansicht lässt als Ergebnis einer Gehirnwäsche ohne Zweifel einen gewissen Realitätsverlust erkennen, der als Folge einer durch das Priming gegebenenfalls hervorgerufenen dissoziativen Störung weiter verstärkt werden kann.
Negatives Priming kann auf viele "Täter" verteilt werden, die in der Regel kein Schuldempfinden haben, da sie nur einen geringen Beitrag zur Destabilisierung eines Opfers leisten; negatives Priming summiert sich jedoch auf den Schultern des sogenannten Opfers. Die Folgen sind häufig vielfältiger Natur sein und können von depressiven Störungen über Verwirrtheit und Realitätsverlust bis hin zu Suizid reichen.
Ich sehe die Anwendung von negativem Priming als Verletzung der Menschenwürde an, die ja in unserem Grundgesetz geschützt sein soll, bei gesundheitlichen Störungen ist es auch Körperverletzung. Darüberhinaus haben die sogenannten Opfer häufig mit negativen finanziellen Folgen und Verlust des sozialen Umfeldes zu kämpfen.
Ich würde mir eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung wünschen, dass die Sensibilisierung für dieses Thema wächst und etwaige Opfer dieses System im frühen Stadium erkennen und Mittel an die Hand bekommen, gegensteuern zu können.
Für die Beweismittelerhebung muss es Opfern möglich sein zu dokumentieren, was mit Ihnen geschieht. Hierfür muss geregelt werden, dass die Sicherstellung von Dokumenten aus dem Arbeitsumfeld ermöglicht wird, die häufig in Konflikt zu Geheimhaltungsvereinbarungen mit Arbeitgebern stehen und in der Regel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugänglich sind. Darüberhinus ist es zwingend erforderlich, verbale Kommunikation auch ohne Zustimmung der Täter aufzeichnen zu dürfen, was heute nicht erlaubt ist und jegliche Beweismittelerhebung ad absurdum führt.
Aufgrund der subtil eingebrachten Assoziationen ist eine Beweismittelerhebung ohnehin extrem schwierig; sie gelingt nur, wenn man sehr gut vorbereitet ist.