Verbraucherschutz - Angaben der Inhaltsstoffe von Produkten auf Deutsch und in Mindestschriftgröße

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
274 Unterstützende 274 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

274 Unterstützende 274 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß es in ganz Deutschland verpflichtend sein muß, daßInhaltsangaben von Produkten immer (auch) auf Deutschanzugeben sind. Andere Sprachen optional, Deutsch verpflichtend!Darüber hinaus sollte eine sinnvolle Mindestschriftgröße gegeben sein, damit die Inhaltsangabe auch gelesen werden kann.Allergene sollten grundsätzlich durch Fettdruck hervorzuheben sein.

Begründung

Es ist bei vielen Produkten auch so schon schwer genug, die Inhaltskomponenten zu identifizieren. Gerade bei Chemikalien kann schlechterdings erwartet werden, daß der durchschnittliche Kunde weiß, was "Sodium Citrate" oder "Potassium Stearylic Acetate" sein soll. Eine Inhaltsangabe soll aber seinem Wesen nach Auskunft über die Komponenten des Inhalts geben. Wenn man jedoch erst nach einem naturwissenschaftlichen Studium in einem englischsprachigen Lande dazu in der Lage ist, die Inhaltsangabe zu würdigen, dann ist für den gewöhnlichen Kunden deren Sinn eher ins Gegenteil verkehrt: Die Inhaltsangabe ist eher geeignet zu verschleiern, als offenzulegen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-10-7125-023627



    Verbraucherschutz



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

    worden ist.

    Begründung



    Der Petent möchte eine anderweitige Kennzeichnungspflicht von Produkten

    erreichen.

    Er fordert, dass die Produktbestandteile immer auch in deutscher Sprache

    angegeben werden müssten. Zudem solle eine verpflichtende Mindestschriftgröße

    geregelt werden und Allergene müssten durch Fettdruck hervorgehoben werden. Er

    führt aus, dass gerade bei Chemikalien ... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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