Περιοχή: Γερμανία

Verbraucherschutz - Einführung einer Kennzeichnungspflicht von Allergenen im Gastronomiebereich

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
158 Υποστηρικτικό 158 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

158 Υποστηρικτικό 158 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine Kennzeichnungspflicht für den Gastronomiebereich beschließen, nach der alle in den zubereiteten Gerichten enthaltenen Allergene kenntlich gemacht werden müssen, ähnlich der bereits geltenden Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

Αιτιολόγηση

Seit 2005 gibt es bereits die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, nach der alle Zutaten in abgepackten Lebensmitteln genau aufgelistet und enthaltene Allergene gekennzeichnet werden müssen. Für Allergiker sowie Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Menschen, die von der Autoimmunkrankheit Zöliakie betroffen sind erleichtert diese Lebensmittelkennzeichnungsverordnung den Alltag sehr, da ein Blick auf das Zutatenverzeichnis reicht, um festzustellen, ob das Lebensmittel geeignet ist oder nicht. Wenn es allerdings darum geht, in eine Restaurant Essen zu gehen oder sich mal eben etwas zu Essen an einem Stand zu kaufen, sind Betroffene in Ihrem Leben sehr eingeschränkt. Überall wird dieser Tage von Inklusion gesprochen. In letzter Konsequenz muss dies bedeuten, dass auch Menschen mit den genannten Erkrankungen und Allergien eine Teilhabe am normalen gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden muss ohne gravierende Einschränkungen. Eine große Erleichterung des Alltags wäre eine Kennzeichnungsverordnung für den Gastronomiebereich, nach der Jeder, der Lebensmittel zubereitet, deren genaue Zutaten kennzeichnen und auf möglicherweise enthaltene Allergene hinweisen muss. Da alle abgepackten Lebensmittel bereits dementsprechend gekennzeichnet sind, dürfte es keine große Schwierigkeit und auch keinen zu großen Aufwand bedeuten, die Inhaltsstoffe der in den Verkauf gelangenden fertigen Gerichte zu kennzeichnen. Viele Restaurants und auch Fast-Food-Betriebe machen dies bereits. Es ist also möglich. Ein weiterer positiver Nebeneffekt wäre, dass die Gastronomen sich mehr mit den Inhaltsstoffen, die sie zur Zubereitung verwenden, auseinander setzen und somit auch mehr auf Qualität und Hochwertigkeit geachtet wird. Es soll dadurch natürlich auch angeregt werden, dass Restaurants die Angebotsvielfalt auch für Allergiker und Zöliakie-Betroffene erweitern.

Σύνδεσμος προς την αναφορά

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Νέα

  • Pet 3-18-10-7125-008273

    Verbraucherschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Die Petentin möchte eine Kennzeichnungspflicht für den Gastronomiebereich
    dahingehend erreichen, dass alle in den zubereiteten Gerichten enthaltenen Allergene
    kenntlich gemacht werden müssen.
    Sie führt aus, dass entsprechend den Regelungen der
    Lebensmittelkennzeichnungsverordnung alle Zutaten in abgepackten Lebensmitteln
    genau aufgelistet und enthaltene Allergene gekennzeichnet würden. Dies erleichtere
    Allergikern und Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten... παρακάτω

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