Verbraucherschutz - Einzahlung des bezahlten Flugticketpreises auf ein Anderkonto durch Passagierairlines

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
61 Unterstützende 61 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

61 Unterstützende 61 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Passagierairlines, welche auf deutschen Flughäfen starten oder landen, den vom Kunden bezahlten Ticketpreis auf ein Anderkonto einzahlen müssen und erst auf diesen Betrag zugreifen dürfen, sobald der Passagier vollständig befördert wurde.

Begründung

Es hat sich gezeigt, dass Flüge in Folge einer Insolvenz von einem auf den anderen Tag ersatzlos gestrichen werden. Da Endkonsumenten im Insolvenzrecht nur nachrangig nach anderen Gläubigergruppen bedacht werden, bleiben viele Passagiere auf den bezahlten Ticketkosten sitzen. Sollte der Betrag sich allerdings zukünftig auf einem Anderkonto befinden, so würde dieses Geld nicht zur Insolvenzmasse zählen und der Verbraucher wäre abgesichert.Diese Petition wird eingereicht, um den beschriebenen derzeitigen Missstand in Zukunft zu verhindern.

Link zur Petition

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