Verbraucherschutz - Gesetzliches Sozialsiegel für Fairtrade-Produkte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

55 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

55 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es ein gesetzliches Sozialsiegel zu Fairtrade geben soll. Fair ist bisher ein ungeschützter Begriff.

Begründung

Eine gesetzliche Definition zu Fairtrade könnte bewirken, dass die Siegelflut eingedämmt wird. Darüber hinaus würde sie den zur Zeit stattfindenden Mißbrauch des Verkaufs von Fairtradeprodukten einhalt gebieten. Eine gesetzliche Regelung ergibt jedoch nur Sinn, wenn die Politik parallel dazu das Kernelement des fairen Handels berücksichtige, die Festlegung von Mindestpreisen. Eine solche Definition könnte irreführende und unbegründete Angaben verhindern helfen und die Beteiligung von Kleinbauern erleichtern. Im Rahmen der Globalisierung wäre dies ein wichtiger Schritt zu einem faieren Welthandel. Dies würde auf lange Sicht auch das Einwanderungsproblem lösen. Bitte unterstützen Sie mein Anliegen, damit die Welt etwas gerechter wird. Dies kann doch nur in Ihrem Sinn sein. Außerdem trägt der faire Handel auch dazu bei, einer Monopolisierung der Märkte entgegen zu steuern.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.01.2018
Sammlung endet: 19.02.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-23-743-002527
    Entwicklungszusammenarbeit

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag die Einführung eines
    gesetzlichen Sozialsiegels zu Fairtrade beschließen möge, da der Begriff „fair“ bisher ein
    ungeschützter Begriff sei.

    Zur Begründung wird unter anderem ausgeführt, eine gesetzliche Definition zu Fairtrade
    könne bewirken, die Siegelflut einzudämmen. Hierdurch könne dem Missbrauch beim
    Verkauf von vermeintlichen Fairtradeprodukten Einhalt geboten werden.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses
    eingestellt. Sie wurde durch 55 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen zehn
    Diskussionsbeiträge zu dem Anliegen ein.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss zudem mehrere Eingaben mit
    verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass
    nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Petitionsausschuss

    Der Petitionsausschuss hat die Bundesregierung, das Bundesministerium für
    wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aufgefordert, ihre Haltung zu
    der Eingabe darzulegen. Daraufhin hat das BMZ wie folgt Stellung genommen:

    Die Bundesregierung unterstützt die Forderung des Petenten, den globalen Handel sozial
    gerecht zu gestalten. Dafür engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen der Agenda
    2030 für Nachhaltige Entwicklung insbesondere für die Nachhaltigkeitsziele
    „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum" (Ziel 8), „Weniger Ungleichheiten"
    (Ziel 10) und „Nachhaltiger Konsum und Produktion" (Ziel 12).

    Freiwillige und private Initiativen, wie zum Beispiel Nachhaltigkeitssiegel, können die
    Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele unterstützen. Neben Siegeln für fairen Handel, die
    sich den freiwilligen Grundanforderungen der zivilgesellschaftlichen World Fair Trade
    Organization (WFTO) unterworfen haben, gibt es zahlreiche weitere glaubwürdige Siegel,
    die eine sozialverträgliche und umweltfreundliche Wirtschaft fördern.

    Um Transparenz in der Siegellandschaft zu erhöhen, hat die Bundesregierung mit dem
    Informationsportal Siegelklarheit.de für mehrere Produktgruppen Mindestanforderungen
    definiert. Durch den Vergleich von Siegeln, die dem Nachhaltigkeitsanspruch der
    Bundesregierung genügen, werden die Verbraucherinnen und Verbraucher darin
    unterstützt, nachhaltige Kaufentscheidungen treffen zu können. Gleichzeitig fördert die
    Bundesregierung damit gezielt anspruchsvollere Siegel und wirkt der Verwässerung von
    Standards entgegen.

    Produktions- und Handelsstandards sind sehr lieferkettenspezifisch. Eine übersektorale
    Lösung durch rein gesetzliches Sozialsiegel zu Fairtrade wird den spezifischen und
    komplexen Anforderungen der einzelnen Sektoren nicht gerecht. Die Bundesregierung
    arbeitet daher an sektoralen Ansätzen, wie z. B. dem Grünen Knopf als staatliches
    Metasiegel für nachhaltige Textilien. Der Grüne Knopf wird Produkte kennzeichnen, die
    unter sozial und ökologisch nachhaltigen Bedingungen produziert wurden. Dies wird
    durch bestehende, seriöse und anspruchsvolle Siegel nachgewiesen. Die Produktsiegel
    werden durch die Methodik von Siegelklarheit.de und damit anhand von rund 200
    Petitionsausschuss

    Kriterien geprüft. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird dadurch für den Bereich
    Textilien künftig ersichtlich sein, welche Siegel den gewünschten Beitrag zu einem sozial
    gerechten Welthandel und nachhaltigen Lieferketten leisten.

    Die Bundesregierung fördert zudem die unternehmerische Verantwortung und formuliert
    Anforderungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten mit dem Nationalen
    Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte", den OECD-Leitsätzen für multinationale
    Unternehmen sowie über Sektorinitiativen, wie dem Bündnis für nachhaltige Textilien
    (Due Diligence-Ansatz).

    Des Weiteren setzt die Bundesregierung bei der Förderung von nachhaltiger Produktion
    von Waren auf handelspolitische Instrumente und Ansätze. Zu nennen sind hier bi- und
    multilaterale Handelsabkommen, das unilaterale Handelspräferenzsystem sowie
    handelsbezogene Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Aid for Trade-Initiative
    der WTO.

    Bezüglich der in der Petition geforderten Festlegung von Mindestpreisen für fair
    gehandelte Ware sei darauf hingewiesen, dass sich die Bundesregierung intensiv im
    Rahmen ihres Engagements in Multi-Akteurs-Partnerschaften für menschenwürdige
    Arbeitsbedingungen einschließlich angemessene Entlohnung einsetzt und Diskussionen
    zum Thema Existenzsichernde Löhne stark befördert, u.a. mittels der Global Living Wage
    Coalition.

    Der Petitionsausschuss erachtet die dargelegten Bemühungen und Maßnahmen der
    Bundesregierung für ausreichend und sachgerecht. Er sieht daher keine Veranlassung,
    weitergehend im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Aus diesen
    Gründen empfiehlt er, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem weitergehenden
    Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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49 %
243 Unterschriften
113 Tage verbleibend

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