Verbraucherschutz - Kennzeichnungspflicht für Gelatine

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
954 Unterstützende 954 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

954 Unterstützende 954 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine Reklamierungspflicht für in der Herstellung verwendeter Gelatine einzuführen. Der Verbraucher sollte sich ebenfalls auf der Verpackung darüber informieren können von welchem Tier die verwendete Gelatine kommt.

Begründung

In der Nahrungsmittel Produktion wird teilweise Gelatine verwendet, wie z.B. bei der Klärung von Fruchtsäften. Eine Kenzeichnungspflicht, wie z.B. "dieses Produkt kann Spuren von Nüssen enthalten", ist bei Gelatine keine Vorschrift. Gelatine kann, aber ebenfalls Allergie auslösend sein. Eine Kennzeichnung, von welchem Tier die verwendete Gelatine stammt, stellt auch für praktizierende Juden oder Muslime eine Erleichterung dar.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-7125-050479

    Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
    – zu überweisen,
    b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, eine Kennzeichnungspflicht für in der
    Lebensmittelherstellung verwendete Gelatine einzuführen. Der Kennzeichnung soll
    weiterhin zu entnehmen sein, aus welchem Tier die Gelatine gewonnen wurde.
    Es wird ausgeführt, dass bei der Nahrungsmittelproduktion, z. B. bei der Klärung von
    Fruchtsäften, teilweise Gelatine verwendet werde. Eine Kennzeichnungspflicht sei
    nicht vorgeschrieben. Gelatine... weiter

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