133 Potpisi
Peticija je odbijena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija se upućuje na: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Schreiben von Firmen und Behörden, welche zu einer Zahlung auffordern, die Bankverbindung in einer ausreichend großen Schrift (3 mm oder mehr) neben dem Rechungsbetrag angegeben werden muss.
Obrazloženje
Die Angabe der Bankverbindung erfolgt normalerweise nach DIN-5008 im Brieffuß. Vermutlich aufgrund der zunehmenden Menge der dort zu plazierenden Informationen wird die dort verwendete Schriftgröße immer kleiner.Die Angabe der Bankverbindung IBAN ist aufgrund der Länge schon nicht einfach korrekt abzulesen und z. B. ins Online-Banking einzugeben. Wenn die verwendete Schriftgröße kleiner als 2 mm ist, ist die Lesbarkeit für ältere Leute schon sehr eingeschränkt, bei Schriftgrößen unter 1mm ist ein korrektes Ablesen nur noch mit Hilfsmitteln wie z. B. einer Lupe möglich.Das Problem betrifft nicht nur Rechnungen von Firmen, sondern auch Bescheide von Behörden etc. Im Sinne der Allgemeinheit und der Barrierefreiheit wäre hier eine verbindliche Regelung mehr als sinnvoll.
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Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
30. 06. 2014.
Peticija završava:
11. 08. 2014.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Novosti
-
Pet 4-18-07-401-008871
Schuldrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, dass auf Schreiben von Firmen und Behörden, welche zu einer
Zahlung auffordern, die Bankverbindung in einer ausreichend großen Schrift (3 mm
oder mehr) neben dem Rechnungsbetrag angegeben werden muss.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die Angabe der
Bankverbindung erfolge normalerweise im Brieffuß. Vermutlich aufgrund der
zunehmenden Menge dort zu platzierender Informationen werde die verwendete
Schriftgröße immer kleiner.... unaprijediti
Debata
Još nema argumenata protiv.