Verbraucherschutz - Verwendung der Bezeichnung "alkoholfrei"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
299 Unterstützende 299 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

299 Unterstützende 299 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bezeichnung ‚alkoholfrei’ seitens der Getränkeindustrie nur dann verwendet werden darf, wenn das entsprechende Getränk tatsächlich keinerlei Alkohol enthält.

Begründung

Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt bekanntlich die allgemeine 0,0 Promille-Grenze. Die entsprechenden Personen dürfen somit keinerlei Alkohol konsumieren, bevor sie ein Kraftfahrzeug führen.Wenn ein Fahranfänger nun auf einer abendlichen Veranstaltung ausschliesslich alkoholfreies Bier konsumiert, weil ihm recht viel an seinem Führerschein liegt, vor allem aber, weil er vernünftigerweise keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden möchte, dann geht dieser davon aus, dass das Getränk, wie der Name eigentlich auch erwarten lässt, FREI von Alkohol ist. Berechtigterweise, wie ich finde, immerhin wird es nicht als alkoholarm, sondern als alkoholfrei deklariert und bekanntlicherweise gibt es keine Abstufungen des Adjektives ‚frei’.Gerät diese Person nun in eine nächtliche Polizeikontrolle wird in seinem Blut Alkohol nachweisbar sein. Und seien es nur 0,1 Promille. Schon diese geringe Menge würde reichen, Ihm ein Fahrverbot auszusprechen, die Teilnahme an einem Aufbauseminar und das Absolvieren einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung anzuordnen. All diese Punkte sind für die Person mit erheblichen Kosten verbunden.Jedoch wäre dies noch als Glücksfall zu betrachten! Warum?Man stelle sich vor, der Fahrer verursacht in dieser Nacht Unfall, bei dem ein anderer Verkehrsteilnehmer getötet wird. Ob das an der möglicherweise beeinträchtigten Reaktionszeit lag oder nicht, sei dahingestellt. In jedem Fall wird der Fahrer sich ein lebenslang große Vorwürfe machen und möglicherweise sogar gerichtlich verurteilt.!Und das obwohl er so vernünftig war, bewusst keinen Alkohol zu sich nehmen!Ein anderes Szenario könnte folgendermaßen aussehen:Ein Alkoholkranker trinkt nach erfolgreichem Entzug ein ‚alkoholfreies’ Bier.Wie allgemein bekannt, reichen hier schon geringste Mengen Alkohol um die Sucht des Körpers zu wecken und somit den Rückfall zu bewirken. Auf Bier folgt Wein, dann vermutlich Schnaps.Was die Alkoholkrankheit im Folgenden verursacht brauche ich hier vermutlich nicht weiter auszuführen. Die Familie, eventuell auch der Arbeitgeber, die bereit waren dem Alkoholiker nach erfolgreichem Entzug eine zweite Chance zu geben, wenden sich vermutlich endgültig von ihm ab.!Und das obwohl er so vernünftig war, bewusst keinen Alkohol zu sich nehmen!Mancher wird jetzt vermutlich meinen, dass das doch alles vollkommene Übertreibung ist. Sicher, zugespitzt ist das allemal. Aber zumindest der Teil der den Fahranfänger betrifft, hätte bei mir genauso jederzeit zutreffen können, bis ich erfuhr, dass auch als alkoholfrei deklariertes Bier Alkohol enthalten darf. Und davon gar nicht so wenig:In Deutschland darf ein Bier bis zu einem Alkoholgehalt von 0,5% als alkoholfrei bezeichnet werden!Ein Großteil der Bevölkerung weiß dies nicht.Entweder darf das Produkt also wirklich keinerlei Alkohol enthalten oder es muss gut erkenntlich sein, dass es doch Alkohol enthalten kann.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-7125-054956Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
    entsprochen werden konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass Getränke nur dann als „alkoholfrei“ ausgewiesen
    werden dürfen, wenn das entsprechende Getränk tatsächlich keinerlei Alkohol
    enthält.
    Er weist darauf hin, dass auch als alkoholfrei deklarierte Getränke Alkohol in gerin-
    gen Mengen enthalten dürften. Dies sei gefährlich, z.B. wenn ein Fahranfänger, der
    keinen Alkohol trinken dürfe, derartige Getränke in Unkenntnis zu sich nehmen
    würde. Auch Alkoholkranke nach einer Entwöhnungsbehandlung seien hierdurch
    gefährdet.
    Es handelt... weiter

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