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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bundestag
Man liest immer wieder in Leserbriefen und auch ich persönlich habe diese Erfahrung tagtäglich vor der Haustür, dass sich Mitmenschen partout nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitlimits in z.B. verkehrsberuhigten Bereichen oder 30er-Zonen halten, diese als Rennstrecken missbrauchen und dabei rücksichtslos Leben gefährden. Ganz schlimm ist das ja z.B. auch vor Kitas etc.. Stand heute hat man hier als betroffener Anwohner oder Nutzer keine Möglichkeit, seine Forderung wirksam durchzusetzen. Wenn die Gemeinde sich weigert bauliche Maßnahmen durchzuführen (weil sie der Meinung ist und sich darauf beruft, genug zur Verkehrssicherung unternommen zu haben) um das Rasen zu unterbinden oder wenn das Aufstellen von Geschwindigkeitsmessanlagen nicht möglich oder finanziel nicht sinnvoll (da verkehrsaufkommen hierzu zu gering ist) ist, kann man Stand heute als Anwohner oder Nutzer dieser Anlagen im Prinzip nur hilflos den Rasern hinterhersehen. Wenn man dann ggf. noch ein Video aufnimmt um die Raserei zu dokumentirern, wird dies einerseits vor Gericht kaum als Beweis akzeptiert, da z.B. die notwendige Eichung etc. fehlt. Andererseits kann man, wenn man Pech hat, im Gegenzug noch wirksam vom beklagten Raser wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte selbst verklagt werden. Daher fordere ich, dass per Gesetz eine einfache Möglichkeit geschaffen wird, rechts- und beweissicher z.B. ein Privatvideo der Raserei aufnehmen zu können. An Hand des Zeitstempels und der zurückgelegten und auf Video dokumentierten Strecke, kann ein Sachverständiger bzw. die Polizei dann die ungefähr gefahrene Geschwindigkeit errechnen. Dieses Video müsste man dann als Beweis, ohne Angst haben zu müssen, selbst verklagt zu werden, bei Gericht einreichen dürfen. Auch genau dieses "ungefähre" bzgl. der Geschwindigkeit muss dann auch vor Gericht in solch einem Fall ausreichen können.
Begründung
Immerhin gilt der Artikel 2 (2) GG "Jeder hat das Recht auf [...] körperliche Unversehrtheit." Dieses Recht aus dem Grundgesetz hat über allen anderen in neuester Zeit erlassenen Gesetzen mit Sicht auf digitale Medien und das Internet zu stehen und zur Durchsetzung dieses Rechts benötigt man als Bürger ein entsprechendes Hilfsmittel. Ich denke, jeder geplagte Anwohner, der dieselben Erfahrungen gemacht hat, würde sich freuen, wenn er etwas gegen die Raserei vor seiner Haustüre unternehmen kann und dabei Rechtssicherheit hat. Auf der anderen Seite muss jedoch der Willkür ein Riegel vorgeschoben werden, dass man z.B. aus Rache oder ähnlichem selbst angezeigt wird, obwohl man aber tatsächlich korrekt gefahren ist. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn nur die Aussage des Klägers ausreichen würde. Daher wäre die Notwendigkeit eines Videobeweises ideal.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
13.05.2015
Sammlung endet:
12.08.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte