188 Underskrifter
Petitionen blev ikke opfyldt
Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die unbefugte Benutzung einer gebildeten Rettungsgasse auf einer Autobahn oder Außerortstraße oder bei gebildeter Rettungsgasse die unbefugte Benutzung des Seitenstreifens repressiv zu verfolgen. Dazu soll eine Ergänzung in der Bußgeldkatalog-Verordnung (Nr. 50.4 ff) erfolgen.
Begrundelse
Behinderung, Gefährdung, Unfall soll erhöht sanktioniert werden und Regelsätze deutlich höher liegen als die Missachtung der Bildung einer Solchen. Die Verordnung gemäß § 11 Abs. 2 StVO, ist sinngemäß anzupassen; die BKatV ab Nr. 50.4 zu erweitern.Die rücksichtslose unbefugte Benutzung der gebildeten freien Wege behindert in extremer Weise Einsatzfahrzeuge und stellt eine erheblich höhere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, als das bloße Missachten der Bildungspflicht einer Rettungsgasse bei stockendem Außerortsverkehr. Das konnte ich als Polizeibeamter nun schon öfter erkennen, dass die freien Wege zum schnelleren Vorwärtskommen von Verkehrsteilnehmern unbefugt benutzt werden. Für dieses Verhalten sieht der Gesetzgeber jedoch keine Rechtsgrundlage zur repressiven Verfolgung vor, da die Ahndung ohne Gesetz gemäß § 3 OWiG ausgeschlossen ist.
Link til petitionen
Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
15.11.2017
Andragendet slutter:
03.01.2018
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18-05-2019Pet 1-19-12-9214-001156 Verkehrsordnungswidrigkeiten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird vorgeschlagen, dass die unbefugte Benutzung einer gebildeten
Rettungsgasse auf einer Autobahn oder Außerortsstraße oder bei bereits gebildeter
Rettungsgasse die unbefugte Benutzung des Seitenstreifens mit einem Bußgeld
geahndet wird.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 188 Mitzeichnungen und 24 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen... mere
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