Regiune: Germania

Verkehrsordnungswidrigkeiten - Ahndung der unbefugten Benutzung einer gebildeten Rettungsgasse auf Autobahnen/Außerortstraßen

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
188 188 in Germania

Petiția este respinsă.

188 188 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2017
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, die unbefugte Benutzung einer gebildeten Rettungsgasse auf einer Autobahn oder Außerortstraße oder bei gebildeter Rettungsgasse die unbefugte Benutzung des Seitenstreifens repressiv zu verfolgen. Dazu soll eine Ergänzung in der Bußgeldkatalog-Verordnung (Nr. 50.4 ff) erfolgen.

motive

Behinderung, Gefährdung, Unfall soll erhöht sanktioniert werden und Regelsätze deutlich höher liegen als die Missachtung der Bildung einer Solchen. Die Verordnung gemäß § 11 Abs. 2 StVO, ist sinngemäß anzupassen; die BKatV ab Nr. 50.4 zu erweitern.Die rücksichtslose unbefugte Benutzung der gebildeten freien Wege behindert in extremer Weise Einsatzfahrzeuge und stellt eine erheblich höhere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, als das bloße Missachten der Bildungspflicht einer Rettungsgasse bei stockendem Außerortsverkehr. Das konnte ich als Polizeibeamter nun schon öfter erkennen, dass die freien Wege zum schnelleren Vorwärtskommen von Verkehrsteilnehmern unbefugt benutzt werden. Für dieses Verhalten sieht der Gesetzgeber jedoch keine Rechtsgrundlage zur repressiven Verfolgung vor, da die Ahndung ohne Gesetz gemäß § 3 OWiG ausgeschlossen ist.

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știri

  • Pet 1-19-12-9214-001156 Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird vorgeschlagen, dass die unbefugte Benutzung einer gebildeten
    Rettungsgasse auf einer Autobahn oder Außerortsstraße oder bei bereits gebildeter
    Rettungsgasse die unbefugte Benutzung des Seitenstreifens mit einem Bußgeld
    geahndet wird.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 188 Mitzeichnungen und 24 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte im Einzelnen... mai departe

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