Kraj : Německo
Obrázek petice Verlängerung des Rechtsmittelweges gegen Urteile der großen Strafkammern
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Verlängerung des Rechtsmittelweges gegen Urteile der großen Strafkammern

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
19

Navrhovatel nepodal petici.

19

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  1. Zahájena 2013
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Neúspěšný

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Rechtsmittelinstanzen gegen Urteile der großen Strafkammern der Landgerichte verlängert wird.

Odůvodnění

Der Rechtsmittelweg gegen erstinstanzliche Urteile der großen Strafkammern der Landgerichte ist schlicht und ergreifend zu kurz. Wird man vor dem Amtsgericht angeklagt,( wo man ohnehin eine Maximalstrafe von 4 Jahren zu erwarten hat , hat man gegen dessen Urteile einen schier unendlich langen Rechtsmittelweg ( Berufung bei der kleinen Strafkammer des Landgerichtes das eigene Feststellungen treffen darf und gegen deren Urteile die Revision beim Oberlandesgericht die das Urteil der Landgerichte dann noch einmal auf Verfahrensfehler prüfen) Hierdurch sinkt die Gefahr unschuldig ins Gefängniss zu müssen, denn nur selten irren sich die Gerichte gleich in Serie. Wird man allerdings bereits vor der großen Strafkammer der Landgerichte angeklagt, ist theoretisch alles möglich ( Von Freispruch über eine kurze Haftstrafe bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe ) . Über dieses Urteil kann man sich dann salopp gesagt beim Bundesgerichthof beschweren ( Revision einlegen) Dieser prüft dann allerdings nur noch ob das Urteil aufgrund irgendwelcher Verfahrensfehler ( zunrecht abgelehnter Beweisantrag usw) zustande gekommen ist. Er überprüft allerdings nicht, ob die darin festgestellten Tatsachen richtig sind. Das darf er auch gar nicht, denn er ist an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden. Es muss daher wie beim Amtsgericht eine 2 Instanz geben, die die Feststellungen ihrer Kollegen auf Plausibilität und Richtigkeit überprüft. Der ehemalige Revisionsrichter Werner Sarstedt( 5 Strafsenat beim BGH) hat einmal gesagt : Das Abfassen revisionssicherer Urteile ist eine erbärmliche Kunst die man einem mittelmäßig begabten Referendar binner weniger Monate beibringen kann. Das darf in einem Rechtsstaat nicht sein

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