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Der Deutsche Bundestag möge beschließen zum Schutz insbesondere der Rentner und Sparer den Verlustrücktrag gemäss §10d EStG in Höhe der hier gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen 511500 Euro auf 2 Jahre in die Vergangenheit - d. h. bis 2009 zum Beginn der Griechenlandschuldenkrise - auf Verluste aus Kapitalvermögen tagesaktuell - Bank intern ohne Jahresbescheinigungen - bei der Bank des deutschen Steuerzahlers ermöglichen bei der im Rahmen der Abgeltungssteuer zuvor die Überbesteuerung erfolgte.
Raison
Es ist rechtswidrig und völlig untragbar einerseits den Verlustrücktrag gemäss § 10 d EStG https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html in Höhe der hier gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen 511500 Euro zu ermöglichen aber auf Kapitalverluste den Verlustrücktrag nicht zu ermöglichen. Im Rahmen der Altersvorsorge werden ohne Verlustrücktrag insbesondere Rentner - durch Rentenkapitalanlagevermögensverluste z.B. durch griechische Staatsanleihen - vollständig oder auf Sozialhilfeniveau enteignet.
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